Geschäftskunden

Mehrwertsteuersenkung bei der REWAG
Was bedeutet das für Sie?

Die Regierungskoalition hat es im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets Anfang Juni verkündet: Die Mehrwertsteuer wird von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Auch wir geben diese temporäre Mehrwertsteuerreduzierung vollständig an Sie weiter. Der verminderte Mehrwertsteuersatz von 16 % wird in Ihrer Jahresrechnungen automatisch berücksichtigt. Auch als Trinkwasserkunde der REWAG profitieren Sie von einem verminderten Mehrwertsteuersatz von 5 %.

Sie müssen weder Ihren Abschlag anpassen noch Ihren Zählerstand melden. Ihre Ersparnis wird automatisch berechnet und in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen.

Sie möchten uns dennoch gerne Ihren Zählerstand mitteilen oder Ihren Abschlag anpassen? Über unser REWAG Kundenportal können Sie das schnell und einfach erledigen:

FAQs

1. Muss ich meinen Zählerstand melden?

Sie können, müssen aber nicht. Die Berechnung des verringerten Mehrwertsteuersatzes erfolgt automatisch und wird auf der nächsten Jahresrechnung für die zweite Jahreshälfte ausgewiesen.
Möchten Sie uns trotzdem gerne Ihren Zählerstand mitteilen? Dann einfach Ihren Zählerstand online im REWAG Kundenportal eintragen.
Auch ohne Registrierung können Sie das REWAG Kundenportal nutzen.

2. Wird der Abschlag automatisch gekürzt?

Eine Reduzierung der Abschlagsforderungen im Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung ist nicht vorgesehen. Sofern Sie das jedoch wünschen, können Sie Ihre Abschläge ganz einfach online über das REWAG Kundenportal anpassen.

3. Wie viel macht die Ersparnis für den Zeitraum vom 01.07. – 31.12.2020 aus?

Im Zeitraum vom 01.07. – 31.12.2020 sparen sich bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von etwa 3.000 kWh bis zu 15 €.
Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von etwa 20.000 kWh sind das bis zu 20 € Ersparnis für Sie.

4. Kann ich mir die Steuerersparnis auszahlen lassen?

Eine Auszahlung der Steuerersparnis kann nicht stattfinden. Die entsprechende Gutschrift wird Ihnen in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen.

5. Wo ist die Ersparnis für mich ersichtlich?

Die Ersparnis wird Ihnen in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen.

6. Erhalte ich durch die MwSt-Senkung mehr Wechselbonus?

Nein, da unsere Boni immer Bruttopreise sind.

7. Ist für die Berechnung der Steuersenkung das Ausstellungsdatum der Rechnung oder der Abrechnungszeitraum relevant?

Für die Berechnung ist der Abrechnungszeitraum relevant. Sollte uns kein Zählerstand vorliegen, werden wir diesen schätzen.

8. Erfolgt auch bei Wasser eine Absenkung der MwSt?

Auch hier wird der MwSt-Satz von 7 % auf 5 % gesenkt. Gerne können Sie uns Ihren Zählerstand online über das REWAG Kundenportal melden.

9. Ändert sich durch die Steuersenkung mein Produkt?

Nein an Ihrem Produkt ändert sich nichts.

10. Erhalte ich eine genaue Abschlagsaufstellung der Nettopreise und der Mehrwertsteuer?

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne eine genaue Auflistung.
Wenden Sie sich hierfür einfach an unseren Kundenservice unter der 0800 601 601 0 bzw. per E-Mail an info@rewag.de.

11. Wie wirkt sich die Steuersenkung auf die Sperr- und Zähleröffnungskosten aus?

Gebühren sind immer Mehrwertsteuerfrei. Eine Zähleröffnung ist eine Dienstleistung, weshalb anfallende Entsperrkosten günstiger werden.