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Wissenswertes zu den Preisentwicklungen 
auf dem Energiemarkt 

Die Energiekrise beschäftigte jeden in den vergangenen Monaten. Eine unerwartet steigende Energienachfrage der Industrie nach Corona, das Auffüllen der Gasspeicher und des völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine machten Gas – und damit auch Strom – zu einem teuren Gut. Dank der Energieeinsparungen und neuer Lieferverträge zur Energiebeschaffung in 2022 sanken die Energiepreise im Großhandel seit Jahresende 2022 wieder. Die Energiekrise hat damit zwar an Schärfe verloren, sie ist jedoch nicht ausgestanden. 

Hier geben wir Ihnen Antworten auf folgende Themen:
 

Preisentwicklungen
am Energiemarkt

Die Beschaffungspreise für Energie unterliegen seit 2021 starken Preisschwankungen. Der Blick auf die Daten der European Energy Exchange (EEX), der größte Handelsplatz für Energie in Europa mit Sitz in Leipzig, zeigt, dass sich die Handelspreise in 2022 für Strom und Erdgas, im Vergleich zu den Vorjahren bis zur konjunkturellen Erholung der Weltwirtschaft im Sommer 2021, vervielfacht haben. 
Strom kostete im Einkauf zeitweise mehr als das sechsfache im Vergleich zu 2020, die Erdgaspreise lagen rund acht Mal höher. Die Preise an der Börse hatten im August 2022 einen historischen Höchststand erreicht. Seit Ende 2022 sinken die Energiepreise an den Börsen. Eine stabile Versorgungslage und bereits jetzt vergleichsweise hohe Speicherfüllstände in Deutschland und Europa sorgen dafür, dass die Zeit der Rekordpreise im Energiegroßhandel vorbei zu sein scheint. Dennoch befinden sich die Preise immer noch über dem Niveau von 2021.

Der Großhandelspreis für Strom ist noch dreimal so hoch wie vor der Krise, für Erdgas weiterhin fast dreimal so hoch. Das macht deutlich: Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich entspannt, die Energiekrise ist aber noch nicht vorüber.
 

Wie kam es zu dem Aufruhr am Energiemarkt?

Die Turbulenzen am Energiemarkt begannen mit der konjunkturellen Erholung der Weltwirtschaft ab dem Spätsommer 2021. Es kam nach dem Corona-bedingten Einbruch 2020 weltweit zu einer unerwartet hohen Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen. Dies ließ die Preise für Erdgas international steigen. Zusätzlich gab es witterungsbedingt eine erhöhte Erdgasnachfrage, da die Erdgasspeicher in Europa wegen einer kälteren und längeren Heizperiode 2020/2021 deutlich geringere Füllstände aufwiesen als in den Vorjahren. 

Die erhöhten Gaspreise hatten auch Auswirkungen auf die Strompreise. Die schwache Stromeinspeisung der erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2021 und der schrittweise Verzicht auf weitere Kraftwerkstypen (Atom und Kohle) führte zu einem vermehrten Einsatz von Gaskraftwerken zur Stromproduktion. Dies trieb nicht nur die Beschaffungspreise für Strom in die Höhe, sondern ließ zusätzlich den Erdgaspreis weiter steigen. Somit herrschte bereits im Dezember 2021 eine außergewöhnliche Energiemarktlage vor, die sich Anfang 2022 etwas zu erholen schien. 

Mit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 verschärfte sich aber die Lage auf den Energiemärkten deutlich. Der Erdgaspreis erreichte neue historische Höchststände. Nach einer erneuten zwischenzeitlichen Marktberuhigung, allerdings weiterhin auf einem dramatisch hohen Preisniveau, sorgten die Wartungsarbeiten von Nord Stream 1 und die schrittweise verringerten Erdgaslieferungen bis hin zum Erdgaslieferstopp für eine Gasknappheit. Der Rekord-Höchststand des Erdgas-Börsenpreises am Terminmarkt wurde Ende August 2022 mit über 310 Euro pro MWh erreicht. 

Um eine Gasmangellage über den Winter 2022/23 zu vermeiden wurde die Firma Trading Hub Europe (THE), ein Gasspeicherbetreiber, von der Bundesregierung beauftragt, Erdgas trotz der hohen Kosten einzukaufen, um die Gasspeicher zu füllen. Das Ziel der Bundesregierung, am 1. November einen Füllstand von 95 Prozent vorzuweisen, wurde bereits am 13. Oktober erreicht. Mit sinkender Nachfrage nach Erdgas (vermutlich auf die vergleichweise milde Witterung, gut gefüllte Speicher und auf die Einsparung zurückzuführen) gab der Börsenpreis am Terminmarkt nach. Ebenso auch der Strompreis. Dennoch bewegen sich die Preise weiterhin auf hohem Niveau mit rund 56 Euro pro MWh (56 Cent pro kWh) (Stand: Oktober 2023) für Erdgas. Zum Vergleich: 2020 lag der Durchschnittsbörsenpreis am Terminmarkt bei 13,79 Euro pro MWh. Der Strompreis liegt mit rund 176 Euro pro MWh (1,76 Cent pro kWh) (Stand: Oktober 2023) dreimal so hoch wie vor der Krise mit 49 Euro pro MWh.

Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen aktuellen Börsenpreisen und Ihren Energiepreisen?

Die Beschaffungsstrategie vieler Grundversorger, so auch bei uns, ist langfristig angelegt. Das heißt, wir kaufen Energie zu bestimmten Beschaffungszeitpunkten zwei bis drei Jahre im Voraus an der Handelsbörse (Terminmarkt) ein. Damit gleichen wir kurzfristig hohe Preisschwankungen an den Handelsbörsen aus und gewährleiten eine sichere Mengenplanung.
Durch diese langfristig angelegte Beschaffungsstrategie werden fallende Börsenpreise nicht sofort an unsere Kunden weitergegeben. Gleichzeitig hat das aber auch zur Folge, dass sich extrem hohe Beschaffungspreise an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf den Tarif unserer Kunden auswirken, sondern über einen längeren Zeitraum geglättet werden. 
Aufgrund unserer langfristigen Beschaffungsstrategie zahlen unsere Kunden also einen durchschnittlichen Beschaffungspreis, der sich aus mehreren Jahren ergibt. Die derzeitigen Preise für Verbraucher spiegeln die hohen Beschaffungskosten in 2022 wider.
 

Hintergründe zur
Preisentwicklung 2024

In folgendem geben wir einen Überblick, wie sich verschiedene Maßnahmen und Entscheidungen, einschließlich derer der Bundesregierung, auf die Preise für Energie auswirken können und was das für Sie bedeutet.

Steigende NetzentgelteMehrwertsteuersenkungGas-und WärmepreisbremseStrompreisbremseSoforthilfe Gas & Wärme

Steigende Netzentgelte
ab 1. Januar 2024

Der Wegfall des ursprünglich zugesagten Zuschusses der Bundesregierung von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Abfederung steigender Netzentgelte ab 1. Januar 2024 führt zu einer Erhöhung der Strompreise.

Was sind die Netzentgelte?

Für die Instandhaltungs- und Ausbauarbeiten am Stromnetz werden Netzentgelte für die Netzinfrastruktur vom örtlichen Netzbetreiber erhoben. Damit wird gewährleistet, dass Strom sicher und zuverlässig in jeden Haushalt geleitet wird. Netzentgelte sind für alle Stromanbieter gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. Sie können regional aber variieren. Das sind staatlich veranlasste Preisbestandteile, die zusätzlich für den Strompreis maßgebend sind und von uns nicht beeinflusst werden können. Der Anteil am Strompreis für Haushaltskunden lag im Juli 2023 im Durchschnitt bei 21 %

Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst. Die Abrechnungsentgelte sind in den Netzentgelten enthalten. 

Netzentgelte in Regensburg im Überblick: 
Netzentgelte teilen sich auf einen Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde und einen jährlichen Grundpreis auf.

Zu den Netzentgelten der Regensburg Netz GmbH

Warum steigen die Netzentgelte so stark? Was bedeutet das für den Strompreis?

Die Regierung hatte zum Ende des Jahres eine turbulente Phase, vor allem wegen eines riesigen Haushaltslochs von 60 Milliarden Euro. Deshalb hat sie alle Ausgaben für das Jahr 2024 genau unter die Lupe genommen und dabei auch einige Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich gestrichen.
Unter anderem betrifft das die Netzentgelte, mit denen der Betrieb und Ausbau unserer Stromnetze finanziert werden. Diese machen einen großen Teil unseres Strompreises aus und sind staatlich veranlasste Preisbestandteile, die von uns nicht beeinflusst werden können. Ursprünglich war geplant, dass der Bundeshaushalt mit 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds aushilft, um die steigenden Netzentgelte etwas abzufedern. Aber wegen des Haushaltslochs wurde dieser Zuschuss gestrichen. Nun haben die Netzbetreiber ihre Entgelte für 2024 neu kalkuliert und veröffentlicht. Im Vergleich zum letzten Jahr sind diese stark gestiegen. Konkret liegen die Netzentgelte nun rund 45% über denen aus 2023. Leider müssen wir diese Erhöhung an Sie weitergeben und unsere Preise entsprechend anpassen.

Alle Energieversorger zahlen ab Januar höhere Netzentgelte. Wenn Sie also von Kunden und Kundinnen anderer Anbieter hören, dass diese ihre Preise nicht anpassen, könnte das bedeuten, dass diese die Preissteigerung erst später weitergeben. 

Wo finde ich meine aktuellen Preise für Strom?

Ihre aktuell gültigen Preise finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Kundenportal meine.REWAG unter > Meine Verträge > Details ansehen.

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Soll ich meinen Zählerstand melden?

Wir werden den Zählerstand zum 1. April 2024 rechnerisch auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens ermitteln. Sie müssen nichts weiter tun. In Ihrer nächsten Jahresabrechnung weisen wir die Kosten für die Zeiträume vor und nach der Preiserhöhung transparent für Sie aus.

Sie möchten uns Ihren Zählerstand zum Stichtag 31. März 2024 selbst mitteilen? Das geht ganz bequem und einfach bis zum 15. April 2024 in unserem Kundenportal meine.REWAG 

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Soll ich meinen Abschlag anpassen?

Mit der anstehenden Jahresabrechnung wird für Sie ein neuer Abschlagsplan erstellt. In diesem passen wir Ihre Abschlagsbeträge gemäß der neuen Preise an. Zur Berechnung der Abschlagsbeträge nutzen wir Ihren zu erwartenden Jahresverbrauch.

Möchten Sie den vollen Überblick behalten?
Unser Kundenportal meine.REWAG bietet jederzeit Zugriff auf all Ihre Daten. Dort können Sie ganz einfach Vertragsinformationen, aktuelle Rechnungen und den Verbrauch einsehen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, direkt im Portal den Zählerstand zu erfassen, Abschläge anzupassen und auch Ihre Wechseloptionen zu überprüfen.

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Mehrwertsteuer­senkung Gas
seit 1. Oktober 2022

Die Bundesregierung hat ab 1. Oktober 2022 die temporäre Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % auf Erdgas und Wärme beschlossen. Diese Regelung gilt bis 31. März 2024.
Ab dem 1. April 2024 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 %.

Für welchen Zeitraum gilt der ermäßigte Steuersatz auf Gas?

Dem Gesetz zufolge gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. Für Gas- und Wärmelieferungen, die nach diesem Datum ausgeführt werden, gilt dann wieder der Regelsteuersatz von 19 %.

Was bedeutet die Senkung der Umsatzsteuer für mich?

Ab 01.10.2022 zahlen Sie auf Gas und Wärme nicht mehr wie gewohnt 19 % Umsatzsteuer, sondern bis zum 31.03.2024 nur noch 7 %.
Für einen Vier-Personen-Musterhaushalt mit einem Erdgasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr entsteht durch die temporäre Senkung der Umsatzsteuer eine Entlastung von knapp 400 Euro im Jahr.

Wird in meinem bestehenden Abschlagsplan der 7 % MwSt.-Satz berücksichtigt?

Wir werden die 7 % MwSt. stufenweise bei allen Kundinnen und Kunden anpassen. Das heißt, der MwSt.-Satz von 7 % wird erst im nächsten aktualisierten Abschlagsplan in der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigt. 

Wo ist für mich die Umsetzung der Umsatzsteuersenkung ersichtlich?

In Ihrer Jahresabrechnung weisen wir die Umsatzsteuersenkung für die jeweiligen Zeiträume transparent für Sie aus:

Beispiel für den Abrechnungszeitraum: 01. Januar 2022 – 31. Dezember 2022

  • Der Zeitraum 01. Januar 2022 bis 30. September 2022 wird mit 19 % Umsatzsteuer besteuert.
  • Der Zeitraum 01. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 wird mit 7 % Umsatzsteuer besteuert.
  • Die Abgrenzung erfolgt mittels abgelesener bzw. rechnerisch ermittelter Zählerstände zum 30. September 2022.

Betrifft die MwSt.-Senkung auch Hausanschlüsse?

Ja, die Nahwärme-Hausanschlüsse. Bei diesen wird der MwSt.-Satz vom Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 befristet von 19 Prozent auf 7 % abgesenkt. Der Steuersatz richtet sich nach dem Leistungsende, also wann der Hausanschluss fertig gemeldet wurde. Ab 01. Oktober 2022 beträgt die Umsatzsteuer 7 %.

Gas- und Wärmepreisbremse
im Jahr 2023 

Die Bundesregierung schuf mit der Preisbremse einen Ausgleich für die gestiegenen Gas- und Nahwärmerechnungen. Für einen bestimmten Anteil des Verbrauchs wurden Sie vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 bei den Gas- und Nahwärmekosten entlastet. Ab einem gewissen Verbrauch greift der tarifabhängige Arbeitspreis. Finanziert wurde die Gas- und Wärmepreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).
 

Aktuelle Infos zur Gas- und Wärmepreisbremse

Strompreisbremse
im Jahr 2023 

Die Bundesregierung schuf mit der Preisbremse einen Ausgleich für die gestiegenen Stromrechnungen. Für einen bestimmten Anteil des Verbrauchs wurden Sie vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 bei den Stromkosten entlastet. Ab einem gewissen Verbrauch greift der tarifabhängige Arbeitspreis. Ein Teil der Strompreisbremse wurde über die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen am Strommarkt finanziert. Der Rest aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).
 

Aktuelle Infos zur Strompreisbremse

Soforthilfe Gas & Wärme
für Dezember 2022

Die Bundesregierung hatte für Dezember 2022 eine Einmalzahlung an Gas- und Wärmekunden beschlossen. Finanziert wurde dieser über den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF). Informieren Sie sich, wie sich die Einmalzahlung berechnet und wann Ihnen auf welchem Wege der Betrag zugekommen ist.
 

Mehr zur Soforthilfe

Zusammensetzung
der Energiepreise

Die Vermutung liegt nahe, dass vor allem der Energieversorger, mit dem Sie einen Vertrag abschließen, für den Strom- und Erdgaspreis alleine verantwortlich ist und in Zeiten hoher Preise außergewöhnlich hohe Gewinne einfährt. Dem ist nicht so. 

Der Strom- und Erdgaspreis setzt sich aus drei wesentlichen Preisbestandteilen zusammen:

  • Energiebeschaffung, Vertrieb und Service
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Netzentgelte

Die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service macht nur einen Teil des Strompreises aus. 27 % des Strompreises entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte. Beim Erdgaspreis sind es 14 %. 

Die Steuern, Abgaben und Umlagen sind staatlich festgelegte Preisbestandteile. Die Netzentgelte sind gesetzlich reguliert. Auf beide Preisbestandteile haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Auch die Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service sind nur teilweise von uns zu beeinflussen. 

Sie wollen mehr zu den einzelnen Preisbestandteilen von Strom und Erdgas wissen?
 

Zu den Preisbestandteilen Strom

Zu den Preisbestandteilen Erdgas

Unsere Auszeichnungen

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