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Preisanpassungen zum 01. Januar 2023: REWAG-Preise für Strom und Erdgas steigen

Der Regensburger Energieversorger REWAG wird seine Preise für Strom und Erdgas zum 01. Januar 2023 erhöhen. Damit reagiert er auf die weiterhin enorm angespannte Situation an den Energiemärkten. Haupttreiber für die deutliche Preiserhöhung zum Jahreswechsel sind die Beschaffungspreise. Trotzdem beliefert die REWAG ihre Kunden nach wie vor zu niedrigeren Preisen als viele andere Grundversorger. 

„Seit Mitte 2021 gibt es eine regelrechte Preisspirale, auf die wir nun nach einer ersten Anpassung des Erdgaspreises zum 1. Oktober erneut reagieren müssen. Und das leider sowohl bei den Erdgas- als auch bei den Strompreisen“, so REWAG-Vorstand Bernhard Büllmann. Die REWAG verfolgt seit jeher eine langfristige Beschaffungsstrategie, von der die Kunden grundsätzlich dauerhaft profitieren können. „Aktuell sehen wir an der Börse zwar einen leichten Abwärtstrend bei den Preisen. Das ist vermutlich auf die vergleichsweise milde Witterung, gut gefüllte Speicher und auch auf Einsparungen zurückzuführen. Trotz allem liegen sie immer noch deutlich über dem Vorjahrsniveau, konkret handelt es sich im Preisvergleich immer noch um den Faktor vier bis fünf. Dazu werden auch die Netznutzungsentgelte zum 1. Januar erneut steigen.“ Natürlich wird die REWAG die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent an die Kunden auch weiterhin weitergeben. Ebenso wird die angekündigte Entlastung („Preisbremse“), die aktuell noch nicht gesetzlich verbindlich geregelt ist, schnellstmöglich und in vollem Umfang bei den Kunden ankommen. 
Nach einer zuletzt minimalen Preiserhöhung Anfang 2020 wird für REWAG-Kunden auch der Strompreis zum 1. Januar 2023 teurer. „Dafür sind neben extrem gestiegenen Beschaffungspreisen auch die
veränderten Netzentgelte und die steigende gesetzliche Offshore-Netzumlage verantwortlich“, erläutert Bernhard Büllmann. „So müssen wir auch die Strompreise merklich erhöhen.“

Erneute Anpassung bei den Erdgas-Preisen
Der Preis in der Grundversorgung rewario.erdgas.basis steigt zum 1. Januar 2023 um 5,71 Ct/kWh brutto auf 14,22 Ct/kWh brutto. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh pro Jahr bedeutet das Mehrkosten in Höhe von 1.028,48 Euro brutto. Für eine Musterwohnung mit einem Jahresverbrauch von 8.500 kWh entspricht dies einer Erhöhung um 485,67 Euro brutto im Jahr.

Die Preise für Strom ab 01. Januar 2023
Die Stromverbrauchspreise erhöhen sich zum 1. Januar 2023 in der Grundversorgung rewario.strom.basis um 11,06 Ct/kWh auf 36,57 Ct/kWh brutto. 
Im Vergleich zu den Erdgas-Preisen wird bei den Strompreisen auch der Grundpreis leicht steigen. In der Grundversorgung steigt dieser um 8,33 €/Jahr brutto (0,69 €/Monat). Für einen Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresstromverbrauch bedeutet das im rewario.strom.basis Mehrkosten in Höhe von insgesamt 395,26 Euro brutto im Jahr.
Der Vergleich der aktuellen Preise bayerischer Städten zeigt, dass die REWAG sowohl beim Strom als auch beim Erdgas trotz der zum 1. Januar erfolgenden Preiserhöhungen weiterhin deutlich hinter anderen Grundversorgern liegt. 

Veränderung der Abschlagszahlungen 
Als eine Konsequenz aus der Preismaßnahme im Januar 2023 passt die REWAG die Abschläge ihrer Kunden automatisch zum 01.01.2023 nach oben an. „Diese Anpassung kommt den Kunden zugute, da sich die Kosten so gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilen und nicht bei der Jahresabrechnung ein sehr hoher Betrag auf einmal anfällt“, erläutert Bernhard Büllmann. „Hohe Nachzahlungen können somit reduziert werden.“ 
Die monatliche Abschlagshöhe ermittelt die REWAG, indem sie auf Basis des Vorjahresverbrauchs und weiterer Faktoren hochrechnet, wieviel die Kunden für das kommende Jahr an Energie voraussichtlich verbrauchen (die Bewertung des Verbrauchs erfolgt auf Preisbasis Januar 2023). 

Abwicklung der staatlichen Soforthilfe für Erdgas-Kunden
Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Erdgas-Kunden durch eine Soforthilfe in Form der staatlichen Übernahme der Dezember-Abschläge angekündigt (Verfahren wird aus Gründen der Verständlichkeit in der Pressemitteilung vereinfachend beschrieben). Das bedeutet konkret, dass alle Erdgas-Kunden ihren Dezember-Abschlag in 2022 nicht zahlen müssen bzw. erstattet bekommen. „Hierzu gibt es verschiedene Szenarien: Sollte der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Dezember-Abschlag nicht ein. Sollte der Kunde monatlich den Abschlag an uns überweisen, kann er dies im Dezember aussetzen“, so Bernhard Büllmann. Bei Daueraufträgen, sofern diese von den Kunden nicht für den Monat Dezember einmalig ausgesetzt werden, wird die Dezember-Überweisung übrigens nicht sofort zurückerstattet, sondern der Abschlag wird im Rahmen der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Der tatsächliche Erstattungsbetrag wird in der kommenden Jahresrechnung gegengerechnet. Dieser ergibt sich aus 1/12 der Verbrauchsprognose zum Preisstand 01.12.2022. Damit kommt bei einigen Kunden die Soforthilfe leider erst zeitlich verzögert an. So verhält es sich auch bei Mietern, die die Erstattung erst mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr erhalten. „Unsere Kunden können aber sicher sein, dass jeder, der einen per Gesetz definierten Anspruch darauf hat, die staatliche Soforthilfe erhält“, versichert Michael Matzke, Bereichsleiter Kundenbeziehungen/Marketing.  

Die REWAG informiert ihre Kunden postalisch über die individuellen Preisanpassungen. Weitere Informationen zu den oben genannten Themen finden Sie auf rewag.de.