Geschäftskunden

Installateurverzeichnis

Für alle Arbeiten an Anlagen in den Gas-, Wasser- und Wärme-Netzgebieten der REWAG ist eine Eintragung in unser Installateurverzeichnis notwendig.

Firmensitz im Netzgebiet

Für Installateure mit Firmensitz

im Netzgebiet

Für Installateure mit Firmensitz in unserem Netzgebiet ist eine erste Eintragung in unserem Installateurverzeichnis notwendig.

Bitte senden Sie uns folgende Formulare und Nachweise zu:

Nachweise

  • Bescheinigung über die Gewerbeanzeige gemäß § 14 der Gewerbeordnung
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Unfall-Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der Meisterprüfung
  • 1 Passbild für Installateurausweis
  • Krankenversicherungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft

Firmensitz außerhalb des Netzgebiets

Für Installateure mit Firmensitz

außerhalb unseres Netzgebiets

Für Installateure mit Firmensitz außerhalb unseres Netzgebiets, die bereits bei einem anderen Netzbetreiber angemeldet sind, ist lediglich noch eine Gasteintragung erforderlich.

Bitte senden Sie uns folgende Formulare und Nachweise zu:

Nachweise

  • Bestätigung der Eintragung in Ihr örtliches Installateurverzeichnis

oder

  • Bescheinigung über die Gewerbeanzeige gemäß § 14 der Gewerbeordnung
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Unfall-Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der Meisterprüfung

Alle Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom und zum Serviceportal der Regensburg Netz GmbH finden Sie hier:
 

Installateurverzeichnis Strom     Serviceportal

FAQ

Gas- und Wasserzähler

Wer muss die Passstücke für die Zähler/Druckregler bei einem Gasanschluss einbauen?

Die Passstücke für die Gaszähler werden von der Installationsfirma besorgt und eingebaut. Die Zählerpassstücke können nach Absprache auch in der REWAG bis G65 abgeholt werden. Bei größeren Zählern ab G25 empfehlen wir eine separate Abstimmung. Hierzu können Sie sich unter der Telefonnummer 0941 601-3343 informieren.

Die Passstücke für die Druckregler DN 25 für den Niederdruckbereich/Mitteldruckbereich können ebenfalls in der REWAG abgeholt werden. Bei größeren Anschlüssen ab DN 50 wird das Passstück von der REWAG eingebaut.

Wer baut die Passstücke/Zählerbügel für einen Wasseranschluss ein?

Im Wasserversorgungsgebiet der REWAG werden die Zählerbügel ausschließlich von der REWAG im Zuge der Hausanschlusserschließung bzw. Erneuerung eingebaut.

Wer muss die Passstücke bei einem Nahwärmeanschluss einbauen?

Die Passstück werden von der ausführenden Installationsfirma außerhalb der Übergabestation eingebaut.

Was ist bei der Auswahl des Zählers/Passstück für einen Nahwärmeanschluss zu beachten?

Auf der Fertigstellungsanzeige ist die richtige Bereitstellungsleistung in kW anzugeben. 
(Wichtig: je kW Leistung werden nach Baugebiet ca. 80€-90€ Bereitstellungsgebühr/pro Jahr berechnet)

Die Festlegung des Volumenstroms ist in Abhängigkeit des Baugebietes anzugeben. Die Temperaturspreizungen sind auf unserer Internetseite hinterlegt. Verwenden Sie VNmin und RN max.

Hausanschluss Wärme