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Die Energiesteuer (Gassteuer) fällt für den Verbrauch bzw. die Entnahme von Erdgas aus dem Netz an. Sie ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Die Energiesteuer wird direkt an die Finanzbehörde abgeführt.
Seit 2021 spielt die Bepreisung für CO2 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine wesentliche Rolle. Der CO2-Preis wird im Wärmesektor für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme (z.B. Heizen durch Erdgas) erhoben und wurde von der Bundesregierung eingeführt, um Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren und einen Anreiz für ein umweltfreundliches Verhalten zu schaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der CO2-Preis jährlich ansteigt. 2022 liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2 und wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne angehoben.
Ausführliche Informationen zum CO2-Preis finden Sie hier unter "Was ist der CO2-Preis?"
Die Mehrwertsteuer beträgt 19 %. Sie wird auf den gesamten Erdgaspreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Wie auch bei anderen Energieträgern (z.B. Holz), hängt der Energiegehalt des Gases von der Qualität ab. Erdgas ist ein Naturprodukt, was in seiner Beschaffenheit variiert. Somit variiert auch der Energiegehalt: Je mehr Energie das Gas enthält, desto höher ist der Brennwert. Um beim Beispiel Holz zu bleiben: Auch hier hat Hartholz einen höheren Brennwert als Weichholz. Bei einem niedrigen Brennwert benötigen Sie mehr Kubikmeter Gas als bei einem hohen Brennwert, um Ihr Haus zu beheizen. Dieser Unterschied wird in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgeglichen, indem der Brennwert in die Umrechnung Ihres Gasverbrauchs von Kubikmeter in Kilowattstunde einbezogen wird. So bezahlen Sie als Verbraucher nur für das Erdgas, das Sie auch tatsächlich erhalten haben – unabhängig von der Qualität des Erdgases.
Der Brennwert wird vom örtlichen Netzbetreiber ermittelt und wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.
Gase dehnen sich abhängig von der Temperatur aus oder ziehen sich zusammen, ihr Volumen (m3) verändert sich. Ihr Gaszähler misst das Betriebsvolumen des durchfließenden Erdgases. Relevant für den Verbrauch bei Erdgas ist aber nicht das Betriebsvolumen, sondern das Normvolumen. Da die örtliche Temperatur und Luftdruck Einfluss auf das Volumen von Erdgas haben, wird zwischen Normvolumen und Betriebsvolumen unterschieden. Damit die Gasmengen vergleichbar sind und die Abrechnung für alle Kunden auf gleicher Basis erfolgt, wird die Abrechnung auf Grundlage des fest definierten Normvolumens durchgeführt. Die Umrechnung des individuellen Betriebsvolumens auf das Normvolumen erfolgt über die Zustandszahl z. Die Zustandszahl (Z-Zahl) ist eigentlich eine Formel und setzt sich aus den regional unterschiedlichen Werten für Temperatur, Luft- und Lieferdruck sowie der Kompressionszahl zusammen und wird für jedes Versorgungsgebiet individuell errechnet.
Auch die Zustandszahl ist auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.
In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden.
Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.
Die REWAG betreibt keinen Erdgasspeicher, die Versorgungssicherheit von Regensburg ist dadurch allerdings nicht gefährdet. Wir kaufen nach einer langfristigen Beschaffungsstrategie ein und reagieren so auch auf aktuelle Marktvorkommnisse. Durch dieses Vorgehen konnte der Preis für unsere Bestandkunden bisher konstant auf niedrigem Niveau gehalten werden. Dennoch müssen auch wir aktuell zu den hohen Preisen Teile der zukünftig benötigten Energie einkaufen.