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Erdgas

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FAQs -  Fragen & Antworten 
rund um Erdgas

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

Beim Erdgaspreis handelt es sich um das Entgelt, das ein Verbraucher für die Belieferung für Erdgas zum Heizen, für das Warmwasser und Kochen bei seinem Gasanbieter zahlt. Wie hoch der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) ist, hängt vom gewählten Tarif bei Ihrem Energieversorger und Ihrem Wohnort ab. Der Erdgaspreis setzt sich aus drei wesentlichen Preisbestandteilen zusammen.

Die einzelnen Preisbestandteile im Detail:

1. Gasbeschaffung, Vertrieb und Service

Das ist der Anteil, der vom Energieversorger für den Einkauf von Erdgas erhoben wird. Diese Kosten sind vom Energieversorger nur zu einem sehr kleinen Teil zu beeinflussen. Hinzu kommen weitere Umlagen wie Bilanzierungsumlage, Konvertierungsentgelt, Konvertierungsumlage, Biogasumlage, Marktraumumstellungsumlage und VHP-Entgelt, die in den Netzentgelten oder Kosten für Beschaffung und Vertrieb enthalten sind. 

Auf die Erdgasbeschaffungskosten haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Die Energie wird von uns, wie von jedem anderen Energieversorger der keine Energie importiert, an der Handelsbörse zu den, je nach Beschaffungszeitpunkt, gültigen Börsenpreisen beschafft. 

Einfluss haben wir lediglich auf die Beschaffungsstrategie und den Beschaffungszeitpunkt sowie die Kosten für den Vertrieb und Service. Da wir als regionaler Energieversorger unserer Verantwortung der Daseinsvorsorge bewusst sind, verfolgen wir eine risikoarme Beschaffungsstrategie. Dabei haben wir stetig vor Augen im Sinne unserer Kunden zu handeln und die Energie zu guten Preisen einzukaufen. 

Mit den explosionsartig gestiegenen Beschaffungspreisen zum Jahreswechsel 2021/22 liegt der Anteil am Erdgaspreis für Beschaffung, Vertrieb und Service für Haushaltskunden im Juli 2023 im Durchschnitt bei 72 %. Im Vergleich dazu lag dieser Anteil in 2021 noch bei 41 %.
 

Mehr Informationen zur Energiepreisentwicklung

2. Steuern, Abgaben und Umlagen

Das sind staatlich veranlasste Preisbestandteile, die zusätzlich für den Erdgaspreis maßgebend sind und von der REWAG nicht beeinflusst werden können. Der Anteil am Erdgaspreis für Haushaltskunden liegt im Juli 2023 im Durchschnitt bei 14 %. 

So setzen sich die Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Erdgaspreis zusammen:

Konzessionsabgabe

Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabeverordnung (KAV) sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Gasleitungen. Die Höhe variiert je nach Größe der Gemeinde.

Energiesteuer

Die Energiesteuer (Erdgassteuer) fällt für den Verbrauch bzw. die Entnahme von Erdgas aus dem Netz an. Sie ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Die Energiesteuer wird direkt an die Finanzbehörde abgeführt.

CO2-Preis

Seit 2021 spielt die Bepreisung für CO2 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine wesentliche Rolle. Der CO2-Preis wird im Wärmesektor für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme (z.B. Heizen durch Erdgas) erhoben und wurde von der Bundesregierung eingeführt, um Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren und einen Anreiz für ein umweltfreundliches Verhalten zu schaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der CO2-Preis jährlich ansteigt. 2022 und 2023 lag der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2. 2024 wird der CO2-Preis für Heizöl, Erdgas und Sprit auf 45 Euro pro Tonne CO2 und in 2025 auf 55 Euro erhöht.

Die CO2-Abgabe je kWh ist bundesweit gesetzlich fixiert. Sie steigt 2024 auf 0,816 ct/kWh (2023: 0,544 ct/kWh).

Erdgasspeicherumlage

Die Erdgasspeicherumlage nach §35e im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherstellen. Mit der Umlage werden der Firma Trading Hub Europe (THE), die für die Gas-Organisation am deutschen Markt zuständig ist, die Kosten ersetzt, welche für z.B. den zusätzlichen Einkauf von Erdgas entstehen, damit die Speicher gefüllt werden können. Die Höhe der Umlage betrug bis Juni 2023 0,059 Ct/kWh netto (0,063 Ct/kWh brutto). Seit Juli 2023 beträgt sie 0,15 Ct/kWh netto (0,16 Ct/kWh brutto). Sie wird von 01. Oktober 2022 bis voraussichtlich 31.03.2025 erhoben. Die Anpassung der Umlage ist alle sechs Monate möglich. 

Sie steigt 2024 auf 0,186 ct/kWh (seit 01. Juli 2023: 0,145 ct/kWh). 

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer betrug bis 30. September 2022 19 %. Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer nun temporär ab 01. Oktober 2022 bis März 2024 auf 7 % gesenkt.
 

Mehr zur Mehrwertsteuersenkung

3. Regulierte Netzentgelte und Messstellenbetrieb

Die Netzentgelte sind Kosten für die Netzinfrastruktur und werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Das sind die Kosten für Instandhaltungs- und Ausbauarbeiten am Gasnetz um das Erdgas sicher und zuverlässig in jeden Haushalt zu leiten. Netzentgelte sind für alle Erdgasanbieter gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. Sie können regional aber variieren. Das sind staatlich veranlasste Preisbestandteile, die zusätzlich für den Erdgaspreis maßgebend sind und von der REWAG nicht beeinflusst werden können. Der Anteil am Erdgaspreis für Haushaltskunden liegt im Juli 2023 im Durchschnitt bei 14 %

Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst. Die Abrechnungsentgelte sind in den Netzentgelten enthalten. 

Hinzu kommen weitere Umlagen wie Bilanzierungsumlage, Konvertierungsentgelt, Konvertierungsumlage, Biogasumlage, Marktraumumstellungsumlage und VHP-Entgelt, die in den Netzentgelten oder Kosten für Beschaffung und Vertrieb enthalten sind.

Netzentgelte in Regensburg im Überblick:
Die Netzentgelte teilen sich auf einen Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde und einen jährlichen Grundpreis auf: Die Netzentgelte pro kWh sind im Netz der REWAG um 0,13 Ct/kWh gestiegen und betragen nun 1,30 Ct/kWh (2022: 1,17 Ct/kWh). Der Grundpreis bleibt 2023 unverändert und beträgt 36 EUR/Jahr.

Das Netznutzungsentgelt in unserem Erdgasnetz (REWAG) bei einem Verbrauch von 4.001 bis 50.000 kWh/Jahr sinkt 2024 im Arbeitspreis auf 1,264 ct/kWh (2023: 1,301 ct/kWh).

Zu den Netzentgelten Erdgas

Video zum Thema "Erdgaspreiszusammensetzung":

Warum wird Erdgas in Kubikmetern (m3) abgelesen und in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet?

Anders als beim Strom wird der Erdgasverbrauch in Kubikmetern gemessen und vom Zähler erfasst. Allerdings variiert der Energiegehalt von Erdgas und hängt vom Brennwert sowie von der sogenannten Zustandszahl ab. Ihr Gaszähler kann diese variierenden Werte nicht erfassen, eine Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden ist erforderlich. So bezahlen Sie nicht das auf Ihrem Gaszähler ausgewiesene Volumen (m3), sondern nur die im Gas enthaltene Energie (kWh). 

Brennwert: Energiegehalt je Kubikmeter Gas

Wie auch bei anderen Energieträgern (z.B. Holz), hängt der Energiegehalt des Gases von der Qualität ab. Erdgas ist ein Naturprodukt, was in seiner Beschaffenheit variiert. Somit variiert auch der Energiegehalt: Je mehr Energie das Gas enthält, desto höher ist der Brennwert. Um beim Beispiel Holz zu bleiben: Auch hier hat Hartholz einen höheren Brennwert als Weichholz. Bei einem niedrigen Brennwert benötigen Sie mehr Kubikmeter Gas als bei einem hohen Brennwert, um Ihr Haus zu beheizen. Dieser Unterschied wird in der Jahresabrechnung ausgeglichen, indem der Brennwert in die Umrechnung Ihres Gasverbrauchs von Kubikmeter in Kilowattstunde einbezogen wird. So bezahlen Sie als Verbraucher nur für das Erdgas, das Sie auch tatsächlich erhalten haben – unabhängig von der Qualität des Erdgases.

Der Brennwert wird vom örtlichen Netzbetreiber ermittelt und wird in Ihrer Jahresabrechnung ausgewiesen.

Zustandszahl für Gas

Gase dehnen sich abhängig von der Temperatur aus oder ziehen sich zusammen, ihr Volumen (m3) verändert sich. Ihr Gaszähler misst das Betriebsvolumen des durchfließenden Erdgases. Relevant für den Verbrauch bei Erdgas ist aber nicht das Betriebsvolumen, sondern das Normvolumen. Da die örtliche Temperatur und Luftdruck Einfluss auf das Volumen von Erdgas haben, wird zwischen Normvolumen und Betriebsvolumen unterschieden. Damit die Gasmengen vergleichbar sind und die Abrechnung für alle Kunden auf gleicher Basis erfolgt, wird die Abrechnung auf Grundlage des fest definierten Normvolumens durchgeführt. Die Umrechnung des individuellen Betriebsvolumens auf das Normvolumen erfolgt über die Zustandszahl z. Die Zustandszahl (Z-Zahl) ist eigentlich eine Formel und setzt sich aus den regional unterschiedlichen Werten für Temperatur, Luft- und Lieferdruck sowie der Kompressionszahl zusammen und wird für jede Verbrauchsstelle individuell errechnet.

Die Zustandszahl ist auf Ihrer Jahresabrechnung ausgewiesen. 

Neu: Die Zustandszahl wird durch den Netzbetreiber für jede Verbrauchsstelle (Vorher: Für jedes Versorgungsgebiet) individuell berechnet und auf Ihrer Jahresabrechnung ausgewiesen. Daher kann sich diese nun geändert haben.

Wie kann ich meinen Gasverbrauch von Kubikmetern (m3) in Kilowattstunden (kWh) umrechnen?

In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.

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