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Mit der Ersatzversorgung übernimmt die REWAG die Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit von Erdgas für alle im REWAG-Netzgebiet belieferten Erdgasabnahmestellen. Damit stellen wir sicher, dass beispielsweise auch bei Insolvenz Ihres Erdgasanbieters die Versorgung für Sie zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist.
Kein Grund zur Sorge – Sie müssen nicht auf warmes Wasser oder Heizung verzichten. Wir sind für Sie da!
Im Rahmen der Ersatzversorgung übernimmt die REWAG als zuverlässiger Grundversorger lückenlos die Belieferung mit Erdgas. Ganz automatisch und ohne Versorgungsunterbrechung.
Aufgrund der angespannten Marktlage mit der Folge von stark gestiegenen Beschaffungspreisen können einige Erdgasversorger ihre Kunden nicht mehr versorgen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Erdgasversorger.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet laut § 38 Abs. 2 EnWG automatisch nach Ablauf von drei Monaten nach Beginn der Ersatzversorgung. Schließen Sie innerhalb dieser drei Monate keinen neuen Energieliefervertrag ab, erhalten Sie automatisch den Grundversorgungstarif der REWAG (nur für Haushaltskunden).
Im Rahmen der Ersatzversorgung übernimmt die REWAG als zuverlässiger Grundversorger lückenlos die Belieferung mit Erdgas. Automatisch und ohne Versorgungsunterbrechung. Auch, wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie nicht mehr versorgen kann.
Erdgas:
Für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung gelten die Preise der Grundversorgung.
Für Nicht-Haushaltskunden gelten die Preise der Ersatzversorgung.
Wenn kurzfristig, von einem Tag auf den anderen, ein Versorger seine Energielieferverträge mit seinen Kunden kündigen muss, fallen diese Kunden ganz automatisch in die gesetzlich geregelte Ersatzversorgung. Dies stellt bei einer großen Anzahl von zusätzlich zu versorgenden Kunden auch für die REWAG als Grund- und Ersatzversorger in der Region eine Herausforderung dar. Die benötigten Mengen in dieser Größenordnung sind nicht eingeplant und müssen kurzfristig im Energiegroßhandel zu den aktuell sehr hohen Marktpreisen eingekauft werden.
Bei Haushaltskunden:
Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet laut § 38 Abs. 2 EnWG automatisch nach Ablauf von drei Monaten nach Beginn der Ersatzversorgung. Schließen Sie innerhalb dieser drei Monate keinen neuen Energieliefervertrag ab, erhalten Sie automatisch den Grundversorgungstarif der REWAG.
Für die Grundversorgung gibt es im Gegensatz zur Ersatzversorgung keine zeitliche Beschränkung.
Bei Nicht-Haushaltskunden:
Auch hier endet die Ersatzversorgung automatisch mit Abschluss eines neuen Energieliefervertrages oder spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach Beginn der Ersatzversorgung. Anders als bei der Ersatzversorgung für Haushaltkunden, können wir die Energieversorgung beenden, wenn nach Ablauf dieser Frist noch kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Ihnen droht dann die Sperrung durch den zuständigen Netzbetreiber.
Sie bekommen von uns ein Schreiben per Post, in dem noch einmal alles, was Sie zur Ersatzversorgung wissen müssen, genau erklärt wird. Alle nötigen Daten, die wir von Ihnen für die Versorgung mit Erdgas brauchen, werden uns vom Netzbetreiber übermittelt.
1. Kündigen Sie schriftlich ihren Dauerauftrag bzw. widerrufen Sie die Einzugsermächtigung beim bisherigen Versorger. So werden zukünftige Abschläge nicht mehr abgebucht.
2. Lesen Sie ihren Zählerstand ab (am besten mit einem Foto) und teilen diesen ihrem Netzbetreiber und ihrem bisherigen Versorger mit Angabe Ihres Namens, Adresse & Zählernummer mit.
3. Überweisungen sollten nicht voreilig zurückgebucht werden: Überweisungen, die innerhalb des Zeitpunktes der Belieferung erfolgten, sollten nicht zurückgeholt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Leistung Ihres Versorgers noch erfolgt ist. So können Sie die Rückbuchungsgebühr und evtl. anfallende Mahnkosten vermeiden.
Ja, über unseren Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Tarif auszuwählen und direkt online abzuschließen.
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Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre neuen Vertragsunterlagen per Post.
Als regional verwurzelter Energie- und Wasserdienstleister fühlen wir uns für die Menschen in und um Regensburg besonders verantwortlich.
Die REWAG steht für faire Preise, kompetenten Service und nachhaltiges Handeln.
Wir gestalten schon heute die Energiezukunft unserer Heimat und unterstützen mit Leidenschaft vielfältige Aktivitäten für Groß und Klein, die das Miteinander fördern und die Lebensqualität vor Ort weiter steigern.