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Die Grundversorgung ist der Erdgas-Tarif, den Sie als Haushaltskunde erhalten, wenn Sie nicht aktiv einen Anbieter wählen. Sobald Sie also nach einem Einzug in Ihr neues Zuhause im REWAG Netzgebiet die Heizung oder das Wasser aufdrehen, sind Sie automatisch und ohne Versorgungsunterbrechung in der Grundversorgung. Als Haushaltskunde erhalten Sie die Grundversorgung auch dann, wenn Ihr bisheriger Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas versorgt.
Nicht-Haushaltskunden fallen automatisch in die Ersatzversorgung.
Die wichtigsten Informationen der Grundversorgung im Überblick:
Sie erhalten automatisch die Grundversorgung, wenn Sie in das REWAG Grundversorgungsgebiet ziehen, Ihr bisheriger Anbieter Sie nicht mehr versorgen kann, oder Sie bei einem anderen Versorger gekündigt haben und keinen anderen Erdgasvertrag abgeschlossen haben. Der zuständige Netzbetreiber informiert uns und übermittelt uns alle notwendigen Daten. Die REWAG als Grundversorger beliefert Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) automatisch mit Erdgas. Hierzu ist kein schriftlicher Vertrag notwendig.
Sie erhalten dann einen postalischen Brief von uns mit der Bestätigung und den monatlichen Abschlägen.
Auf die Grundversorgung haben nur Haushaltskunden Anspruch. Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen prognostizierten Jahresverbrauch bis 10.000 kWh Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen."
Wie hoch Ihr prognostizierter Jahresverbrauch ist, teilt uns der Netzbetreiber mit.
Für die Grundversorgung gibt es im Gegensatz zur Ersatzversorgung keine zeitliche Beschränkung.
Nicht-Haushaltskunden sind Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 kWh. Wie hoch der prognostizierte Jahresverbrauch ist, teilt uns der Netzbetreiber mit.
Für diese Kunden gelten die Regelungen der Grundversorgung nicht. Hier greift die Ersatzversorgung.
1. Kündigen Sie schriftlich Ihren Dauerauftrag bzw. widerrufen Sie die Einzugsermächtigung beim bisherigen Versorger. So werden zukünftige Abschläge nicht mehr abgebucht.
2. Lesen Sie Ihren Zählerstand ab (am besten mit einem Foto) und teilen diesen Ihrem Netzbetreiber und Ihrem bisherigen Versorger mit Angabe Ihres Namens, Adresse und Zählernummer mit.
3. Überweisungen sollten nicht voreilig zurückgebucht werden: Überweisungen, die innerhalb des Zeitpunktes der Belieferung erfolgten, sollten nicht zurückgeholt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Leistung Ihres Versorgers noch erfolgt ist. So können Sie die Rückbuchungsgebühr und evtl. anfallende Mahnkosten vermeiden.
4. Suchen Sie aktiv einen neuen Anbieter. Wenn Sie nichts tun, fallen Sie automatisch in die Ersatzversorgung Ihres örtlichen Versorgers.
Ihr Preis für die Grundversorgung Erdgas