Geschäftskunden

FAQs - Fragen & Antworten
zu Ihrem Energieliefervertrag

Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie bereits zusammengefasst:

Im Folgenden finden Sie weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ).
Wenn Ihr Anliegen (noch) nicht dabei ist, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

Wie kann ich bezahlen?

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die möglichen Zahlungsarten. 

Ihre aktuell hinterlegte Zahlungsart finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Kundenportal meine.REWAG unter Meine Verträge.

SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch zum richtigen Zeitpunkt von Ihrem Bankkonto abgebucht und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Ihre Bankverbindung können Sie bequem im Kundenportal meine.REWAG unter > Meine Verträge hinterlegen oder bearbeiten.

SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch zum richtigen Zeitpunkt von Ihrem Bankkonto abgebucht und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Ihre Bankverbindung können Sie bequem im Kundenportal meine.REWAG unter > Meine Verträge hinterlegen oder bearbeiten.

Dauerauftrag

Sie haben einen Dauerauftrag eingerichtet und überweisen somit monatlich Ihren Abschlag automatisch.

Beachten Sie hierbei: 

  • Bei Änderungen der Abschlagshöhe müssen Sie Ihren Dauerauftrag anpassen
  • Sie bezahlen in der Regel 11 Abschläge in gleicher Höhe, der 12. Abschlag wird mit Ihrer Jahresabrechnung fällig, in der Ihr tatsächlicher Verbrauch berücksichtigt wird. Sofern aus der Jahresabrechnung eine Forderung entsteht, müssen Sie diesen Betrag an uns überweisen. Für den kommenden Abrechnungszeitraum ändern sich höchstwahrscheinlich Ihre Abschläge und Sie müssen Ihren Dauerauftrag ebenfalls anpassen. 

Alles Wissenswerte zur Abschlagszahlung
 

Unsere Empfehlung - Nutzen Sie die Vorzüge des SEPA-Lastschriftverfahrens

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird Ihr Abschlag automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung bequem im Kundenportal meine REWAG unter > Meine Verträge

Monatliche Überweisung

Hier überweisen Sie monatlich Ihren Abschlag manuell.

Beachten Sie hierbei:

Die Höhe der Abschläge und das jeweilige Fälligkeitsdatum. Dieses finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal meine REWAG unter > Mein Abschlagsplan. 
 

Unsere Empfehlung: 

Erteilen Sie uns im Kundenportal meine REWAG unter > Meine Verträge ein SEPA-Lastschriftmandat und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Dauerauftrag

Sie haben einen Dauerauftrag eingerichtet und überweisen somit monatlich Ihren Abschlag automatisch.

Beachten Sie hierbei: 

  • Bei Änderungen der Abschlagshöhe müssen Sie Ihren Dauerauftrag anpassen
  • Sie bezahlen in der Regel 11 Abschläge in gleicher Höhe, der 12. Abschlag wird mit Ihrer Jahresabrechnung fällig, in der Ihr tatsächlicher Verbrauch berücksichtigt wird. Sofern aus der Jahresabrechnung eine Forderung entsteht, müssen Sie diesen Betrag an uns überweisen. Für den kommenden Abrechnungszeitraum ändern sich höchstwahrscheinlich Ihre Abschläge und Sie müssen Ihren Dauerauftrag ebenfalls anpassen. 

Alles Wissenswerte zur Abschlagszahlung
 

Unsere Empfehlung - Nutzen Sie die Vorzüge des SEPA-Lastschriftverfahrens

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird Ihr Abschlag automatisch von Ihrem Bankkonto abgebucht und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Hinterlegen Sie Ihre Bankverbindung bequem im Kundenportal meine REWAG unter > Meine Verträge

Monatliche Überweisung

Hier überweisen Sie monatlich Ihren Abschlag manuell.

Beachten Sie hierbei:

Die Höhe der Abschläge und das jeweilige Fälligkeitsdatum. Dieses finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal meine REWAG unter > Mein Abschlagsplan. 
 

Unsere Empfehlung: 

Erteilen Sie uns im Kundenportal meine REWAG unter > Meine Verträge ein SEPA-Lastschriftmandat und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Weitere Zahlungsthemen

Wo sehe ich meine getätigten Zahlungen / offenen Posten?

Ihre getätigten Zahlungen und offenen Forderungen können Sie im Kundenportal meine REWAG unter Meine Rechnungen/Zahlungen > Zahlungshistorie einsehen.

Kann man Beträge stunden oder einen Ratenplan vereinbaren?

Sie haben die Möglichkeit eine 14-tägige Stundung für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung oder Ihre Schlussrechnung zu beantragen. Dies können Sie ganz einfach telefonisch erledigen. Wir benötigen hier keine Unterschrift von Ihnen.

Eine Teilzahlung Ihrer Jahresabrechnung oder Ihrer Schlussrechnung ist im Einzelfall möglich. Um prüfen zu können, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind können Sie sich vorab bei unserem Kundenservice telefonisch erkundigen. Eine Teilzahlung ist ein Formular zu dem wir Ihre Unterschrift benötigen. Sie können uns gerne in unserem Kunden-Center in der Greflingerstraße 26, Regensburg besuchen um eine Teilzahlung zu vereinbaren.

Wie kann man eine Ermäßigung der Abwasser- / Entwässerungsgebühren beantragen?

Die Höhe einer eventuellen Ermäßigung der Abwassergebühren wird uns von der Stadt Regensburg mitgeteilt. Der Antrag dazu muss direkt bei der Stadtkämmerei gestellt werden.

Gibt es einen Sozialrabatt?

Gemeinsam mit der Stadt Regensburg und vielen weiteren Partnern haben wir den Runden Energietisch ins Leben gerufen. Unser Ziel ist es, Verbraucher:innen zu unterstützen und ihnen Lösungsmöglichkeiten zu bieten, damit sie nicht in die Energieschuldenfalle tappen. Eine Hilfestellung ist der REWAG Sozialrabatt.

Mehr zum Sozialrabatt

 

Weitere Vertragsthemen

Wie ändere ich meine Rechnungsadresse?

Ihre Rechnungsadresse können Sie online im Kundenportal meine.REWAG unter Meine Kundendaten/Mein Postfach > Meine Kundendaten > Rechnungsadresse – Neue Rechnungsadresse ändern.

Wie kann ich meine persönlichen Daten (z.B. Nachname) ändern?

Eine Änderung der persönlichen Daten ist aktuell nur durch REWAG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen per WhatsApp oder telefonisch mitteilen.

Kann man einen abweichenden Postempfänger (z.B. bei Betreuung) hinterlegen?

Sie haben die Möglichkeit die Unterlagen zu Ihrem Vertrag einer anderen Person zukommen zu lassen (z.B. Ihrem gesetzlichen Betreuer). Hier bitten wir Sie sich direkt an unseren Kundenservice zu wenden.

Wie sehe ich den aktuellen Status zu meinem Vertrag?

Im Kundenportal meine.REWAG können Sie online den Status zu Ihrer Bestellung einsehen. Sobald uns der mögliche Beginn Ihrer Energielieferung bestätigt wurde, senden wir Ihnen hierzu eine Info. Die Vertragsbestätigung mit der monatlichen Abschlagshöhe erhalten Sie zu Beginn der Energielieferung.

Welche Kündigungsfrist hat mein Vertrag?

Je nach Energieart und Tarif gibt es unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
Ihre Fristen finden Sie in Ihrem Vertragsdokument.
 

Sie möchten eine günstigere Alternative?
Informieren Sie sich über Ihre Wechseloptionen im Kundenportal meine.REWAG unter Meinen Tarif wechseln > Tarif wählen.

Tarif wechseln

 
Sie ziehen um? Dafür ist keine Kündigung notwendig!
Nehmen Sie Ihren aktuellen Vertrag einfach bayernweit mit! Dazu können Sie sich jederzeit gerne an unseren Kundenservice wenden, oder uns Ihren Umzug online mitteilen. Auf unserer Umzugsseite finden Sie auch viele Tipps & FAQs zu Ihrem Umzug.

Wie kann ich dem Newsletter (Bonuswelt, Gewinnspiele, Informationen) zustimmen?

Sie möchten künftig über Neuigkeiten aus der Bonuswelt, Tarifangeboten und exklusiven Aktionen von uns informiert werden? Dann geben Sie uns Ihre Zustimmung zum Newsletter. Einfach E-Mailadresse im Kundenportal meine.REWAG > Meine Kundendaten/Mein Postfach > Meine Kundendaten > Kommunikationswege hinterlegen und keine Info mehr verpassen.

Was muss ich bei einer Vertragsänderung aufgrund Todesfall beachten?

Zum Todesfall Ihres Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme. Wir kümmern uns umgehend darum, alles von unserer Seite Notwendige in die Wege zu leiten. Wenn die Wohnung noch nicht weitervermietet bzw. verkauft wurde, teilen Sie uns bitte zeitnah mit:

  • Sind Sie der Ehepartner des Verstorbenen und wollen den laufenden Energievertrag übernehmen? Wenn ja auf welchem Namen?
  • von welchem Konto die Abschlagsforderungen bis zur Abmeldung abgebucht werden sollen
  • an wen die laufenden Rechnungen bis zur Wohnungsübergabe zugestellt werden sollen.

Wenn die Wohnung von jemanden anderen genutzt wird, muss der bestehende Energieliefervertrag gekündigt werden. Hierzu benötigen wir:

  • Die Vertragskontonummer
  • Die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
  • Den Wohnungseigentümer und - wenn bereits vorhanden - den Namen des neuen Mieter

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Wir beraten Sie gerne.

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