Geschäftskunden

Was bedeutet 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Welche Neuerungen gibt es für Mieter bei einem Umzug?

Was Sie jetzt wissen müssen

   
Ab dem 06. Juni 2025 gelten per Gesetz neue Regeln für den Lieferantenwechselprozess.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf Basis des § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) den sogenannten
"24-Stunden-Lieferantenwechsel" für Stromlieferverträge eingeführt, der an jedem Werktag möglich sein muss.

Die neuen Vorhaben haben vor allem zwei Auswirkungen: 

  • Meldefristen für Ein- und Auszüge ändern sich. 
  • Der technische Vorgang des Lieferantenwechsels im Hintergrund wird optimiert.

   
Die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:

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Umzüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden

Eine wichtige Neuerung im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantwechsels betrifft die Mitteilungsfristen für Ein- und Auszüge. Bisher war eine rückwirkende Anmeldung oder Übernahme eines Energievertrags möglich. Künftig ist das ausgeschlossen. Verträge können nur noch mit einem Datum, das in der Zukunft liegt, starten.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Rückwirkende Ein- und Auszüge sind nicht mehr möglich, sie müssen im Voraus gemeldet werden.
  • Teilen Sie uns Ihr Umzugsdatum rechtzeitig mit:
    → In der Grundversorgung (rewario.basis): spätestens 2 Wochen vor Ihrem Umzugsdatum.
    → Bei allen anderen rewario-Tarifen: spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugsdatum.
  • Wenn Sie den Auszug nicht fristgerecht melden, besteht die Gefahr, dass der Nachmieter über Ihren Vertrag Energie bezieht und Sie die Kosten tragen müssen. Denn Ihr Vertrag läuft an der alten Adresse unter Ihrem Namen weiter.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Umzug.
Nutzen Sie unseren Umzugsservice.

Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft, empfehlen wir Ihnen unseren Umzugsservice. Darüber können Sie einfach und schnell Ihren neuen Vertrag anmelden oder einen bestehenden Vertrag ummelden. So vermeiden Sie unnötige Kosten und stellen sicher, dass Sie in Ihrem neuen Zuhause direkt mit Energie versorgt werden.
   

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Beschleunigter Wechselprozess, aber die Vertragsfristen bleiben gleich

Mit den neuen Vorgaben des 24-Stunden-Lieferantenwechsels wird der technische Vorgang des Lieferantenwechsels im Hintergrund optimiert. Wenn Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner (Energieversorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) im Zuge des Lieferantenwechsels ihre elektronischen Marktmeldungen austauschen. Bisher war dafür ein Zeitraum von fünf Tagen vorgesehen. Ab dem 06.06.2025 erfolgt dieser Austausch schneller und zwar werktags innerhalb von 24 Stunden. Vorteile für alle Akteure und auch Sie als Kunden: Ein beschleunigter Wechselprozess. Wichtig dabei ist, die Vertragsfristen wie Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit bleiben gültig und ändern sich dadurch nicht.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel hat Auswirkungen auf den technischen Vorgang des Lieferantenwechsels im Hintergrund,
nicht auf Ihre vertraglichen Fristen.
  • Der Wechselprozess wird durch die neuen Vorgaben optimiert und dadurch beschleunigt.
  • Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig.
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FAQ - Fragen & Antworten
zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Was ist ein Lieferantenwechsel?

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein privater Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Energieversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen.

Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

  1. Der technische Vorgang des Lieferantenwechsels wird durch die neuen Vorgaben gestrafft und damit beschleunigt. Die Kommunikation zwischen den beteiligten Marktparnern (Energieversorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) zur Umsetzung des Lieferantenwechsels erfolgt zügiger. Wichtig: Vertragliche Rahmenbedingungen wie Kündigungsfristen und Mindesvertragslaufzeiten werden wie bisher berücksichtigt und müssen eingehalten werden.
  2. Die Mittelungsfristen für Ein- und Auszüge ändern sich. Bisher war eine rückwirkende Anmeldung oder Übernahme eines Vertrags möglich. Zukünftig müssen Kunden Ihren Ein- und Auszug rechtzeitig vor Umzugsdatum melden. 
    • In der Grundversorgung (rewario.basis): spätestens 2 Wochen vor Ihrem Umzugsdatum.
    • Bei allen anderen rewario-Tarifen: spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugsdatum.

Bleiben die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Sind rückwirkende An- und Abmeldungen aufgrund eines Umzugs weiterhin möglich?

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?

Melden Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig: In der Grundversorgung (rewario.basis) spätestens 2 Wochen und bei allen anderen rewario-Tarifen spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugsdatum. Den Zählerstand können Sie nach Schlüsselübergabe noch nachträglich melden. 
Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.

Nutzen Sie unseren Umzugsservice für einen reibungslosen Ablauf. Darüber können Sie einfach und schnell Ihren neuen Vertrag anmelden oder einen bestehenden Vertrag ummelden.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, können unnötige Kosten entstehen. Ihr Vertrag läuft dann auf Ihre alte Wohnadresse auf Ihren Namen weiter. Es besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen.

Um das zu vermeiden, melden Sie sich fristgerecht an bzw. ab.

Ein Umzug bedeutet nämlich nicht, dass Sie kündigen müssen. Ihren Vertrag können Sie bayernweit mitnehmen. Nutzen Sie hierfür unseren Umzugsservice

Sollten wir Sie an Ihrer neuen Wohnadresse nicht mehr beliefern können, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Ihre Kündigung sollte sechs Wochen vor Ihrem konkreten Umzugstag bei uns ankommen.

In der Grundversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen. 

Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung aufgrund eines Umzugs benötigt?

Auf unserer Umzugsseite finden Sie alle wichtigen Informationen für einen reibungslosen Umzug. 

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