Geschäftskunden

Information zur Barrierefreiheit

REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter "https://www.rewag.de/" veröffentlichten Webseite der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Fotos, Videos und Grafiken, die vor dem 23. Juni 2025 erstellt und veröffentlicht wurden, sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Inhalte wie Flyer, Download-Angebote und Tabellen, die vor dem 23. Juni 2025 erstellt und veröffentlicht wurden und nicht in direktem Zusammenhang mit Verkaufsangeboten stehen, sind nicht vollständig barrierefrei.

Die Website wird fortlaufend weiter optimiert.

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. 

 

Schlichtungsstelle

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.