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Sollten Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher die offenen Posten im onlineportal oder unter der 0941/601-2260 erfragen.
Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Es besteht die Möglichkeit eine drohende Liefersperre durch den Einbau eine Prepaid Stromzählers abzuwenden. Ob bei Ihnen die technischen Vorraussetzungen für den Einbau erfüllt sind erfragen Sie bitte unter Prepaid@rewag.de oder unter der Nummer 0941/601-2444
Bei langfristig bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich kostenfrei an folgende Beratungsstellen wenden.
Greflingerstraße 26
93055 Regensburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. | 08:00 - 16:00 Uhr |
Do. | 08:00 - 18:00 Uhr |
Fr. | 08:00 - 14:00 Uhr |