Geschäftskunden

Sie haben eine Kündigung Ihres bisherigen
Strom- oder Gasanbieters erhalten?

Was bedeutet das jetzt für Sie?

Kein Grund zur Sorge – Sie müssen nicht auf warmes Wasser, die Heizung oder Strom verzichten.
Wir sind für Sie da!
 
Im Rahmen der Ersatzversorgung übernimmt die REWAG als zuverlässiger Grundversorger lückenlos die Belieferung mit Strom und Erdgas.
Ganz automatisch und ohne Versorgungsunterbrechung.

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier im Überblick:

Aufgrund der angespannten Marktlage mit der Folge von stark gestiegenen Beschaffungspreisen können einige Strom- und Erdgasversorger ihre Kunden nicht mehr versorgen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Strom- oder Erdgasversorger.

Im Rahmen der Ersatzversorgung übernimmt die REWAG als zuverlässiger Grundversorger lückenlos die Belieferung mit Strom und Erdgas. Automatisch und ohne Versorgungsunterbrechung. Auch, wenn Ihr bisheriger Anbieter Sie nicht mehr versorgen kann.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet laut § 38 Abs. 2 EnWG automatisch nach Ablauf von drei Monaten nach Beginn der Ersatzversorgung. Schließen Sie innerhalb dieser drei Monate keinen neuen Energieliefervertrag ab, erhalten Sie automatisch den Grundversorgungstarif der REWAG (nur für Haushaltskunden).

Strom:

Für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung gelten die Preise der Grundversorgung

Für Nicht-Haushaltskunden gelten die Preise der Ersatzversorgung.

 

Erdgas:

Für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung gelten die Preise der Grundversorgung

Für Nicht-Haushaltskunden gelten die Preise der Ersatzversorgung.

In den nächsten Tagen bekommen Sie von uns ein Schreiben per Post, in dem noch einmal alles, was Sie zur Ersatzversorgung wissen müssen, genau erklärt wird. Alle nötigen Daten, die wir von Ihnen für die Versorgung mit Strom oder Erdgas brauchen, wurden uns bereits vom Netzbetreiber übermittelt.

  1. Lesen Sie ihren Zählerstand ab (am besten mit einem Foto) und teilen diesen ihrem Netzbetreiber und ihrem bisherigen Versorger mit Angabe Ihres Namens, Adresse & Zählernummer mit.
  2. Überweisungen sollten nicht voreilig zurückgebucht werden: Überweisungen, die innerhalb des Zeitpunktes der Belieferung erfolgten, sollten nicht zurückgeholt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Leistung Ihres Versorgers noch erfolgt ist. So können Sie die Rückbuchungsgebühr und evtl. anfallende Mahnkosten vermeiden.
  3. Verlassen Sie die Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif eines Versorgers, da man hier zu den aktuell geltenden Marktpreisen Kontingente zukauft, um die zusätzlichen Kunden kurzfristig versorgen zu können. Sie haben jederzeit die Möglichkeit bei anderen Energieversorgern in einen für Sie passenden Energietarif zu wechseln.
  4. Kündigen Sie schriftlich ihren Dauerauftrag bzw. widerrufen Sie die Einzugsermächtigung beim bisherigen Versorger. So werden zukünftige Abschläge nicht mehr abgebucht.