Geschäftskunden

Energiepreisbremsen: REWAG-Kund:innen erhalten ihre Entlastung in vollem Umfang - mit leichter Verzögerung

Die Preisbremsen der Bundesregierung für Gas, Wärme und Strom werden zum 01. März 2023 wirksam. Wegen der enormen Komplexität und der knappen Umsetzungsfrist kommt es dabei zu leichten Verzögerungen. Davon sind branchenweit viele Energieversorger betroffen. Auch die REWAG bittet dafür um Verständnis. Fest steht: Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten und baldmöglichst darüber informiert. Diese erfolgt automatisch – Kund:innen müssen nichts tun.

Die von der Bundesregierung verabschiedeten Preisbremsen für Gas-, Wärme- und Stromkunden wirken zum 01. März dieses Jahres und zugleich rückwirkend ab Januar. Sie sollen einen spürbaren Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen und in Form von reduzierten Abschlägen ab März greifen. Dabei wird der Arbeitspreis für Privathaushalte, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen bis mindestens zum Jahresende 2023, gegebenenfalls auch bis April 2024, bei 12 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) (brutto) für Gas, 9,5 Ct/kWh (brutto) für Wärme und bei 40 Ct/kWh (brutto) für Strom für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Die Entlastung erfolgt automatisch – Kund:innen müssen nichts tun. Für die darüber liegenden Verbräuche greift der tarifabhängige Arbeitspreis.

Die Preisbremsen wirken nur, wenn der tarifabhängige Arbeitspreis über dem festgelegten Preisdeckel liegt. Falls dies nicht der Fall ist, zahlen die Kund:innen den günstigeren tarifabhängigen Arbeitspreis. Deshalb sind von den Preisbremsen aktuell nicht alle REWAG-Kund:innen betroffen, denn teils liegen die Preise der REWAG unter dem gesetzlichen Preisdeckel. Trotz der Preisbremsen ist das Preisniveau insgesamt deutlich höher als im Vorjahr. Deshalb lohnt es sich, auch weiterhin Energie zu sparen.

REWAG arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung
Obwohl die Abwicklung von Entlastungspaketen in der Regel in staatlicher Hand liegt, hat die Bundesregierung die Umsetzung der Preisbremsen an die Energieversorger übertragen - und das mit einem sehr kurzen Zeitfenster. Die Energiebranche und ihre Verbände hatten deshalb im Vorfeld bereits mehrfach auf die knappe Frist für diese komplexe Aufgabe und ihre sorgfältige Umsetzung hingewiesen. Aktuell arbeitet die REWAG mit Hochdruck an der technischen Umsetzung der Preisbremsen zum 01. März 2023. Die Übertragung auf die verschiedenen Vertragsarten mit individuellen Abrechnungen und verschiedenen Regelungen für Strom, Gas und Wärme, bedeuten einen erheblichen Programmieraufwand in den IT-Systemen. Vor dem Hintergrund dieser notwendigen Anpassungen kommt es leider zu Verzögerungen, wodurch die Preisbremsen nicht für alle anspruchsberechtigten Kund:innen der REWAG stichtagsgerecht umgesetzt werden können. Das bedeutet, dass der Abschlag im März – für die gelieferten Energiemengen im Februar – wie gewohnt fällig wird. Alle anspruchsberechtigten Kund:innen können sich aber sicher sein, dass sie die ihnen zustehenden individuellen Entlastungsbeträge in voller Höhe erhalten. Sie werden noch im März postalisch über ihre Entlastung und die reduzierten Abschläge informiert. Die Geschäftskunden werden gesondert und individuell von der REWAG angeschrieben.

Hilfe bei Fragen – Bitte um Verständnis für längere Wartezeiten
Alle Informationen rund um die Preisbremsen - mit vielen Detailinformationen und Beispielrechnungen - hat die REWAG für ihre Kund:innen übersichtlich auf ihrer Website unter rewag.de/marktlage aufbereitet. Antworten auf die häufigsten Fragen sind dort bereits zusammengefasst. Falls Anliegen zum Vertrag vorliegen, können viele Services ganz bequem online über das Kundenportal meine.REWAG genutzt werden. Darüber können Kund:innen die REWAG kontaktieren oder das Kontaktformular auf rewag.de zu nutzen. Die REWAG Service-Mitarbeiter:innen sind bei Fragen gerne persönlich für ihre Kund:innen da – vor Ort im REWAG Kunden-Center, über den kostenlosen Telefon-Service unter der 0800-601 601 0 oder über den WhatsApp-Service unter 0941 601-2244. 

Aktuell erreichen die REWAG sehr viele Anfragen. Vor diesem Hintergrund bittet sie für längere Bearbeitungs- und Wartezeiten im Service um Verständnis.
 

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