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Kurzfristige Entlastung für Stromkunden: Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli auf null gesenkt

Die ursprünglich für den Jahresbeginn 2023 geplante Senkung der EEG-Umlage wird vorgezogen. Das bedeutet, dass Stromkunden bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen müssen. Die REWAG gibt diese Senkung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang an ihre Kunden weiter: Daraus resultiert eine Entlastung von 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde für alle Kunden, unabhängig von Ihrem Tarif. Trotz dieser kurzfristigen Entlastung muss auf längere Sicht mit steigenden Energiepreisen gerechnet werden. 

Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage ist eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Sie wurde im Jahr 2000 als bundesweite Abgabe eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Sonne und Wasser) zu fördern. Sie ist somit eine gesetzlich erhobene Umlage und für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zu zahlen. Aufgrund steigender Energiepreise und einer hohen Inflationsrate wurde durch die Bundesregierung eine Senkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde beschlossen. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher an dieser Stelle zu entlasten und so die starken Preiserhöhungen für Energieprodukte abzufedern.  
Die fehlenden Einnahmen für die Förderkosten für erneuerbare Energien werden zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EFK) finanziert.

Was bedeutet die Senkung der Umlage?
Die Senkung der EEG-Umlage von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde wirkt sich direkt auf die Stromrechnung aus. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.000 Kilowattstunden bedeutet das eine Ersparnis von rund 90 Euro brutto im Jahr. Eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden wird durch die Absenkung um rund 180 Euro brutto im Jahr entlastet.
REWAG-Kunden müssen nichts weiter tun und profitieren automatisch von dieser Senkung. Sie wird ab 1. Juli in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und der Abschlagsplan von Kunden bleibt unverändert, sofern sich nicht ihr Verbrauch geändert hat.

Akut ergibt sich durch die Absenkung der EEG-Umlage in jedem Fall eine Entlastung für alle Stromkunden. Dennoch muss langfristig mit steigenden Energiepreisen gerechnet werden. Die massiv gestiegenen Energiepreise können auf längere Sicht nur zu einem kleinen Teil durch die Absenkung kompensiert werden. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt die REWAG, sparsam und sorgsam mit Energie umzugehen. Wertvolle und einfache Tipps und Infos zum Energiesparen sind ausführlich auf der Homepage aufbereitet. Sie möchten noch mehr zur Senkung der EEG-Umlage erfahren? Wir haben Ihnen häufige Fragen und Antworten zur Senkung der EEG-Umlage zusammengestellt.