Geschäftskunden

Stromsperre
verhindern

Wenn der Ernstfall eintritt und Zahlungen ausbleiben, ist eine Energiesperre der letzte Weg, den die REWAG geht.
Bis es dazu kommt, muss einiges passieren und gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden.

Was auf Sie zukommt und wie Sie im Falle einer Sperre reagieren können, lesen Sie hier.

 
Gut zu Wissen!

Bereits ab einem Zahlungsrückstand von ca. 100 EUR kann eine Stromsperre verhängt werden!

Warum wird eine Energiesperre durchgeführt?

Nur im Extremfall und nach mindestens zwei Vorankündigungen wird eine Stromsperre durchgeführt. Sie ist das letzte Mittel eines Energieversorgers, wenn Rechnungen nach wiederholter Aufforderung nicht beglichen werden. Es muss sich um einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro handeln.

Wann oder weshalb eine Stromsperre erfolgen darf, ist genau gesetzlich geregelt. Wir, die REWAG, als verantwortungsvoller Energielieferant, versuchen alles, um mit beratenden Zusatzangeboten und Hilfen diesen letzten Schritt zu vermeiden. 

Wie kündigt sich eine Stromsperre an?

Als Energielieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens zweimal auf die bevorstehende Unterbrechung hinzuweisen. Sie sollten also schon bei der ersten Mahnung sofort reagieren und Ihre verpassten Zahlungen nachholen oder sich mit uns in Verbindung setzen.

Die Voraussetzungen für eine Sperrung sind gesetzlich geregelt. Demnach sind Stromsperren nur möglich, wenn sich der Zahlungsrückstand auf mindestens 100 Euro beläuft, die Sperre mindestens einmal mit vier Wochen Vorlauf angedroht wird und dem Kunden noch einmal eine Frist von acht Tagen zur Begleichung der Forderung eingeräumt wird.

Wie verhalte ich mich, damit ich eine Sperre verhindern kann?

Eine Rechnung hat ja jeder schon mal übersehen und noch ist ja nichts passiert. Aber spätestens nach der ersten Mahnung sollten Sie tätig werden! Am besten greifen Sie direkt zum Hörer und rufen uns an oder kommen gleich persönlich in unserem Kunden Service-Center vorbei. Auf jeden Fall aktiv werden und damit guten Willen zeigen. Schließlich wollen beide Seiten, dass es gar nicht erst zu einer Sperrung kommt.

Können Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen, bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an. So können Sie z.B. eine Stundung oder Teilzahlung vereinbaren. Das hängt allerdings auch vom Vertrauen ab: gab es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Zahlungsverzug, ist die Kulanz natürlich größer. Bei Ratenplänen ist Zuverlässigkeit ein absolutes Muss!

Als Grundversorger der Region haben wir uns das Ziel gesetzt, Energiesperren von vornherein zu verhindern. Deshalb haben wir 2015 den runden Energietisch ins Leben gerufen. In Kooperation mit Arbeitsagenturen, Sozialämtern, Schuldnerberatungen und anderen Institutionen wird nach Lösungen für betroffene Kund:innen gesucht, Aufklärungsarbeit geleistet und Menschen in finanziellen Notlagen Hilfe angeboten.

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Kann ich kurz vor einer Sperre noch bezahlen?

Manchmal wird der Ernst der Lage erst im letzten Moment klar. Wer jetzt kurz vor der angedrohten Sperre schnell noch zahlen möchte, sollte sich auch in dieser Situation sofort mit uns in Verbindung setzen. Bei einer Überweisung kann es mehrere Tage dauern, bis die Zahlung bei uns eingeht. In diesem Fall sollten Sie uns am besten sofort einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis des Geldinstituts vorlegen, der belegt, dass die Überweisung auch durchgeführt wurde.

Was sind die falschen Wege?

Ein kurzfristiger Anbieter-Wechsel kurz vor dem Sperrtermin verhindert nicht unbedingt die Sperre. Zudem bleibt die offene Forderung bestehen und muss trotzdem von Ihnen beglichen werden. 

Überweisungsträger zu fälschen und mit falschen Stempeln zu versehen, ungedeckte Schecks einzureichen, etc. ist strafbar. Zudem merkt unser Forderungsmanagement im digitalen Zeitalter meist sehr schnell, dass das Geld nicht ankommt. Das verschafft vielleicht ein paar Tage Zeit, sorgt im Nachgang aber für noch mehr Ärger. Auch dem Techniker, der mit der Sperrung beauftragt ist, die Tür nicht zu öffnen, ist keine Lösung.

 
Wichtig:

Es ist nie zu spät, eine Lösung mit uns zusammen zu suchen.
Auch wenn der Sperrtermin kurz bevor steht, ist die Kontaktaufnahme mit uns der richtige Weg.

Kann auch mein Gaszähler gesperrt werden?

Ja, auch das ist möglich! Wenn Sie mit Gas heizen oder kochen, kann bei einem Zahlungsrückstand auch Ihr Gaszähler gesperrt bzw. ausgebaut werden. Aber auch hier werden Sie vor einer Sperre/Ausbau mehrmals schriftlich informiert. Flattert also die erste Mahnung ins Haus, sollten Sie sofort Kontakt zu uns aufnehmen, um mit uns gemeinsam eine Lösung zu finden.

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