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Alteglofsheim schließt neuen Konzessionsvertrag Erdgas ab

Für weitere 20 Jahre haben die REWAG Regensburger Energie- und ‎Wasserversorgung AG und Co KG und die Gemeinde Alteglofsheim den Konzessionsvertrag für die ‎Erdgasversorgungsleitungen abgeschlossen. Konzessionsverträge regeln die Bereitstellung öffentlicher ‎Flächen von Städten und Gemeinden für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen.‎

Am Donnerstag, 28. Februar 2019, unterzeichneten die REWAG-Vorstände Olaf Hermes und ‎Bernhard Büllmann, REWAG-Prokurist Karl-Wolfgang Brunner und Alteglofsheims ‎Bürgermeister Herbert Heidingsfelder den Vertrag.  Beide Vertragspartner zeigten sich sehr ‎zufrieden. „Das bestätigt zum einen unsere erfolgreiche Arbeit und die sehr gute Kooperation ‎zwischen Versorger und Gemeinde. Zum anderen ermöglicht uns eine Laufzeit von 20 Jahren ‎planbare und wirtschaftlich vertretbare Investitionen in das bestehende Leitungsnetz und ‎dessen weiteren Ausbau“, so REWAG-Vorstandsvorsitzender Olaf Hermes.  Auch ‎Bürgermeister Herbert Heidingsfelder zeigte sich erfreut über die Fortsetzung der langjährigen, ‎guten Zusammenarbeit. „Mit der REWAG haben wir einen verlässlichen Partner, der ‎Verantwortung sowohl für die Energieversorgung als auch für die positive Entwicklung ‎Regensburgs und der Region übernimmt.“ ‎

Laufzeit beginnt im Januar 2020‎

Die REWAG hatte sich auf eine entsprechende Ausschreibung der Gemeinde Alteglofsheim ‎beworben und den Zuschlag erhalten. Der Aufsichtsrat der REWAG hat dem Abschluss des ‎neuen Konzessionsvertrags für Erdgasversorgungsleitungen mit der Gemeinde Alteglofsheim im ‎Dezember zugestimmt. Die neuen Konzessionsverträge laufen ab dem 28. Januar 2020.‎

Konzessionsverträge

Energieversorger nutzen Grundstücke in Städten und Gemeinden, um Leitungen und technische ‎Anlagen für die Energieversorgung bereitstellen zu können. Für diese Nutzung im öffentlichen ‎Raum zahlen die Versorger eine sogenannte Konzessionsabgabe. Das sieht eine bundesweite ‎Verordnung vor. Die Absicht des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrags muss dabei von der ‎Kommune öffentlich ausgeschrieben werden.