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Zeitlarn schließt neuen Trinkwasser-Konzessionsvertrag mit der REWAG ab

Für weitere 20 Jahre haben die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG und die Gemeinde Zeitlarn einen Konzessionsvertrag zur Trinkwasserversorgung abgeschlossen. Konzessionsverträge regeln die Bereitstellung öffentlicher Flächen von Städten und Gemeinden für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen.

Sehr zufrieden zeigten sich REWAG-Vorstand Bernhard Büllmann und Zeitlarns Bürgermeisterin Andrea Dobsch bei der Vertragsunterzeichnung. „Es ist die Fortsetzung einer langjährigen, sehr effektiven Kooperation beim Trinkwasser. Gerade erst haben wir unsere Wassergewinnungsanlage in Laub in Betrieb genommen und dafür auch neue Trinkwasserleitungen verlegt. Diese erneute vertragliche Bindung lässt uns weiterhin sinnvoll planen und wirtschaftlich vertretbare Investitionen tätigen“, erklärt Bernhard Büllmann:“ „Die REWAG ist uns seit Jahren ein zuverlässiger Partner der unsere Gemeinde sicher versorgt und auch darüber hinaus Verantwortung übernimmt - sei es die neue Wassergewinnungsanlage, die Investitionen beim Hochwasserschutz oder das Projekt Energie für Gutes, bei der Stadtwerk und REWAG-Mitarbeiter:innen viele tausend Bäume gepflanzt haben. Wir wissen das Engagement in unserer Gemeinde sehr zu schätzen“, betont Andrea Dobsch.

Laufzeit beginnt im Januar 2024
Die REWAG hatte im Januar 2004 die Wasserversorgung in der Gemeinde Zeitlarn übernommen und einen entsprechenden Konzessionsvertrag abgeschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat die Gemeinde Zeitlarn das Auslaufen des bestehenden Vertrages zum Ende des Jahres 2023, und die Absicht zum erneuten Abschluss im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Das von der REWAG vorgelegte Angebot wurde vom Gemeinderat am 7. Juli 2022 angenommen. Der neue Konzessionsvertrag läuft ab dem 1. Januar 2024.

Konzessionsverträge
Energieversorger nutzen Grundstücke in Städten und Gemeinden, um Leitungen und technische Anlagen für die Energie- und Trinkwasserversorgung bereitstellen zu können. Für diese Nutzung im öffentlichen Raum zahlen die Versorger eine sogenannte Konzessionsabgabe. Das sieht eine bundesweite Verordnung vor. Die Absicht des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrags muss dabei von der Kommune öffentlich ausgeschrieben werden.