Geschäftskunden

Trocknungsmaßnahme nach Wasserschaden
was Sie wissen sollten!

Ein Wasserschaden ist immer unangenehm – ob durch Rohrbruch, undichte Leitungen oder eindringendes Regenwasser. In solchen Fällen kommen häufig professionelle Trocknungsgeräte zum Einsatz, die über mehrere Tage oder Wochen laufen, um die Bausubstanz zu schützen und Folgeschäden zu vermeiden.
Diese Geräte benötigen Strom – und das kann sich auf Ihren Verbrauch auswirken. 
Damit Sie wissen, worauf es ankommt, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Trocknungsmaßnahme zusammengestellt

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FAQs - Fragen & Antworten
zur Trocknungsmaßnahme bei Wasserschaden

Trocknungsgeräte wie Bautrockner laufen oft über mehrere Tage oder Wochen und verbrauchen dabei viel Strom. Dieser Mehrverbrauch wird in der Regel erst mit der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Nein, eine separate Mitteilung ist nicht erforderlich. Der Mehrverbrauch wird automatisch in Ihrer nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Nach Abschluss der Maßnahme erhalten Sie vom Trocknungsunternehmen ein Trocknungsprotokoll.
Dieses enthält:

  • Zeitraum der Trocknung
  • Verbrauchte Kilowattstunden (kWh)
  • Gerätedaten und ggf. Zählerstände

Diese Angaben sind für die Schadenregulierung durch Ihre Versicherung erforderlich.
 

Für die Erstattung der Stromkosten benötigen Versicherungen in der Regel:

  • Das Trocknungsprotokoll
  • Den Stromverbrauchspreis (aus Ihrer letzten Rechnung oder Vertragsunterlagen)
  • Eine Bestätigung Ihres Energieversorgers über die entstandenen Stromkosten
     

Damit wir Ihnen die Stromkosten Ihrer Trocknungsmaßnahme bestätigen können, benötigen wir das Trocknungsprotokoll, das Ihnen von der ausführenden Firma ausgehändigt wird.
Senden Sie uns dieses Dokument einfach per E Mail an kundenservice@rewag.de.

Sobald uns das Protokoll vorliegt, erstellen wir für Sie die entsprechende Bestätigung. Diese können Sie anschließend direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.

Nein, eine separate Zwischenrechnung ist nicht notwendig. Die Kosten der Trocknung sind automatisch in Ihrer nächsten Jahresrechnung enthalten.

Ihr Abschlag ändert sich bis zur nächsten Jahresabrechnung nicht automatisch. Wenn Sie Nachzahlungen vermeiden wollen, können Sie Ihren Abschlag z. B. im Kundenportal meine.REWAG selbst erhöhen. 
Erst mit Ihrer nächsten Jahresrechnung wird der Abschlag neu berechnet und zwar auf Grundlage Ihres Verbrauchs im abgerechneten Zeitraum. Da dieser durch die Trocknungsmaßnahme höher ausfällt, kann auch der Abschlag höher angesetzt sein. 
Auch hier können Sie über unser Kundenportal meine.REWAG den Abschlag wieder reduzieren.
 

In vielen Fällen übernimmt Ihre Versicherung oder bei Mietobjekten die Versicherung des Eigentümers oder der Hausverwaltung die Kosten. Am besten klären Sie dies direkt mit Ihrer Hausverwaltung, dem Eigentümer bzw. Eigentümerin oder Ihrer Versicherung.

Die Dauer hängt vom Schadensumfang ab:

  • Wenige Tage: Oberflächliche Feuchtigkeit
  • 2–6 Wochen: Rohrbruch mit Mauerwerksschäden
  • Bis zu 3 Monate: Tiefgreifende Durchfeuchtung der Bausubstanz

Ohne Trocknungsprotokoll und Verbrauchsnachweis regulieren Versicherungen den entstandenen Schaden oft nicht. Sollte die Trocknungsfirma Ihnen nicht automatisch ein Trocknungsprotokoll erstellen, fordern Sie dieses nach Abschluss der Maßnahme an. 

Regelmäßige Wartung von Leitungen und Geräten, sowie der Einbau von Leckage-Warnsystemen können helfen, Schäden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

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