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Um große Ziele zu erreichen braucht es Menschen, die sich gemeinsam engagieren.
Unser Ziel ist es, zusammen mit unseren Kunden den Klimaschutz voranzutreiben.
Mit rewario.strom.natur.regio leisten Sie schon allein mit dem Bezug dieses Ökostroms aktiv Ihren Beitrag.
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Im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung sorgen wir für eine lückenlose Belieferung mit Strom. Ganz automatisch und ohne Versorgungsunterbrechung.
Die Belieferung geschieht im REWAG Netzgebiet automatisch, sofern Sie keinen anderweitigen Vertrag abgeschlossen haben.
Sie erhalten automatisch die Grundversorgung, wenn Sie in das REWAG Grundversorgungsgebiet ziehen, Ihr bisheriger Anbieter Sie nicht mehr versorgen kann, oder Sie bei einem anderen Versorger gekündigt haben und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Der zuständige Netzbetreiber informiert uns und übermittelt uns alle notwendigen Daten. Die REWAG als Grundversorger beliefert Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) automatisch mit Strom. Hierzu ist kein schriftlicher Vertrag notwendig.
Sie erhalten dann einen postalischen Brief von uns mit der Bestätigung und den monatlichen Abschlägen.
Da die Grundversorgung Ihnen mit einer Kündigungsfrist von nur 14 Tagen sehr viel Flexibilität bietet, empfiehlt sich ein Blick auf unsere weiteren Tarife, die oft günstigere Konditionen bieten. Einfach Tarif über unseren Tarifrechner auswählen und direkt online abschließen.
Auf die Grundversorgung haben nur Haushaltskunden Anspruch. Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen prognostizierten Jahresverbrauch bis 10.000 kWh Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen."
Wie hoch Ihr prognostizierter Jahresverbrauch ist, teilt uns der Netzbetreiber mit.
Für die Grundversorgung gibt es im Gegensatz zur Ersatzversorgung keine zeitliche Beschränkung.
Nicht-Haushaltskunden sind Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen prognostizierten Jahresverbrauch über 10.000 kWh. Wie hoch der prognostizierte Jahresverbrauch ist, teilt uns der Netzbetreiber mit.
Für diese Kunden gelten die Regelungen der Grundversorgung nicht. Hier greift die Ersatzversorgung.
1. Kündigen Sie schriftlich Ihren Dauerauftrag bzw. widerrufen Sie die Einzugsermächtigung beim bisherigen Versorger. So werden zukünftige Abschläge nicht mehr abgebucht.
2. Lesen Sie Ihren Zählerstand ab (am besten mit einem Foto) und teilen diesen Ihrem Netzbetreiber und Ihrem bisherigen Versorger mit Angabe Ihres Namens, Adresse & Zählernummer mit.
3. Überweisungen sollten nicht voreilig zurückgebucht werden: Überweisungen, die innerhalb des Zeitpunktes der Belieferung erfolgten, sollten nicht zurückgeholt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Leistung Ihres Versorgers noch erfolgt ist. So können Sie die Rückbuchungsgebühr und evtl. anfallende Mahnkosten vermeiden.
4. Suchen Sie aktiv einen neuen Anbieter. Wenn Sie nichts tun, fallen Sie automatisch in die Grund- oder Ersatzversorgung Ihres örtlichen Versorgers.
Sie können jederzeit aus der Grundversorgung in einen anderen Tarif mit 100 % Ökostrom wechseln. Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner und geben Sie im Bestellprozess lediglich Ihre bisherigen Daten an – wir übernehmen den Rest für Sie.
Sie haben noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne.
Sie sind bereits Kunde?
Informieren Sie sich über Ihre Vertragsdetails und Wechseloptionen im Kundenportal meine.REWAG

Hier wird Ihr regionaler
Ökostrom erzeugt.
Als rewario.strom.natur.regio-Kundin oder -Kunde erhalten Sie Ökostrom aus dem Uniper Kraftwerk Regensburg an der Donau. Wir beziehen aus diesem Kraftwerk exklusiv die erneuerbaren und CO2-frei erzeugten Grünstrommengen und vermarkten diese an unsere Kundinnen und Kunden.
Wer sich für unseren mit dem Grüner Strom-Label zertifizierten regionalen Ökostrom rewario.strom.natur.regio entscheidet, handelt nachhaltig und wird dafür belohnt.
Für die Investition in eine grüne Zukunft, zum Beispiel durch die Anschaffung eines energiesparenden Haushaltsgerätes, eines E-Zweirads, eines Balkonkraftwerks, einer Photovoltaik-Anlage, eines Batteriespeichers oder einer Wallbox für das Laden des E-Autos zu Hause, unterstützen wir Sie finanziell mit Förderungen von bis zu 400 Euro, die aus dem Topf des Grüner Strom-Labels bereitgestellt werden.
Durch Ihren Beitrag realisiert -
die geförderten Projekte mit dem Grüner Strom-Label.
Ihr Förderbeitrag von 0,60 Cent brutto (0,50 Cent netto) pro Kilowattstunde fließt direkt in den Topf des Grüner Strom-Labels.
Aus diesem Topf werden von uns Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region und innovative Energiewendeprojekte getätigt.
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