Geschäftskunden

Aktuelle Information zur Abschlagshöhe

Sie profitieren von der Preisbremse und haben nun verspätet Ihre Jahresabrechnung erhalten? Bitte wundern Sie sich nicht über die ungewohnt hohen Abschläge.

Dies hat folgenden Hintergrund: In dem Zeitraum, als Sie auf Ihre Jahresabrechnung gewartet haben, haben wir keine Abschläge abgebucht. Im nächsten Jahr erhalten Sie diese wieder zum gewohnten Stichtag. Da sich der Zeitraum bis zur nächsten Jahresabrechnung nun verkürzt hat, verteilen sich die voraussichtlichen Energiekosten auf weniger Abschlagszahlungen. 

Wichtig für Sie: Die einzelnen Abschläge sind somit höher, die Gesamtkosten aber nicht. 

Unser Tipp: Prüfen Sie die Anzahl der Fälligkeiten auf Ihrer Rechnung. In gezeigtem Beispiel (Abbildung rechts) verteilen sich die Gesamtkosten auf nur noch sechs Abschläge (statt auf gewohnt zwölf Abschläge). Der sechste und somit letzte Abschlag wird mit der Jahresabrechnung verrechnet, daher ist dieser nicht extra als Fälligkeit aufgelistet. Die nächste Jahresabrechnung erhält dieser Kunde dann wieder zum gewohnten Zeitpunkt im März 2024. 

 

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Auf unseren Seiten zur Preisbremse haben wir Ihnen weitere Informationen dazu dargestellt:

zur Strompreisbremse    zur Gaspreisbremse

Die Abschlagszahlung
einfach erklärt.

Was ist ein Abschlag?
Wie entsteht eine Gutschrift
oder eine Nachzahlung? 

Als Kunde zahlen Sie monatlich einen festgelegten Betrag. Diesen Betrag nennt man Abschlag und ist eine Anzahlung für den Energie- und Wasserverbrauch. Dieser berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Verbrauch und den aktuellen Energiekosten. Da Ihr Verbrauch über das Jahr hinweg sehr variieren kann, ist der Abschlag ein Durchschnittswert für Ihre Jahresverbrauchskosten. 

Einmal jährlich prüfen wir, wieviel Geld Sie bezahlt und wieviel Energie Sie tatsächlich verbraucht haben. Mit der Jahresabrechnung, die Sie von uns bekommen, wird der 12. Abschlag fällig und gleichzeitig Ihr tatsächlicher Verbrauch des vergangenen Jahres berücksichtigt. Ist dieser höher als ursprünglich angenommen, werden diese Mehrkosten zur Abschlagshöhe hinzugerechnet. Sie erhalten eine Nachzahlung. Ist Ihr Verbrauch niedriger als erwartet wird dieser abgezogen und Sie erhalten eine Gutschrift.

Die Abschlagshöhe und die Fälligkeiten teilen wir Ihnen mit der Vertragsbestätigung oder der Jahresabrechnung mit. Ihren aktuellen Abschlag finden Sie jederzeit in unserem Kundenportal meine.REWAG > Mein Abschlag.

Darum lohnt sich
ein Abschlagscheck

Nicht immer ist ein höherer Verbrauch der Grund für eine Nachzahlung. Steigende Energiepreise, wie wir sie in der momentanen Marktlage vorfinden, können ebenfalls dazu führen. 
Um Nachzahlungen im besten Fall zu verhindern oder zumindest etwas abzumildern, sollten Sie jetzt prüfen, ob der monatliche Abschlag Ihre tatsächlichen Energiekosten deckt, oder ob Sie Ihren Abschlag eventuell anpassen müssen.

So berechnen Sie Ihren monatlichen Abschlag:

1. Voraussichtliche Energiekosten pro Jahr*

Voraus­sicht­licher Jahres­verbrauch

2.500 kWh

x

Arbeits­preis (brutto)

0,2551 €/kWh
(=25,51 ct/kWh)

+

Grund­preis pro Jahr (brutto)

111,75 €

=

Voraus­sicht­liche Kosten pro Jahr

749,50 €

2. Berechnung monatlicher Abschlag

Voraus­sicht­liche Kosten pro Jahr

749,50 €

/

Abschläge pro Jahr

12

=

Monat­licher Abschlag

62,50 €

* Bei der Rechnung und den verwendeten Preisbestandteilen handelt es sich um ein Beispiel. Die tatsächlichen Werte können davon abweichen.

Gründe zur Anpassung
der Abschlagshöhe

Nachzahlungen vermeiden.
Sie möchten eine Nachzahlung gering halten oder generell vermeiden.
Personenanzahl verändert sich.
Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen verändert sich.
Wohnfläche verändert sich.
Die Wohnfläche ändert sich, z. B. durch Ausbau des Dachgeschosses.
Verbrauchsverhalten verändert sich.
Ihr Verbrauchsverhalten hat sich geändert, z. B. durch neue Haushaltsgeräte, Arbeiten im Homeoffice, Pool.
Heizart verändert sich.
Die Heizart hat sich nach einer Sanierung geändert, z. B. Stromheizung, Boiler für Warmwasser.

Wohnung ändert sich.
Sie ziehen in eine neue Wohnung.
Achtung: Der Abschlag wird auf Basis der Verbrauchswerte der Vormieter:in/-besitzer:in berechnet und muss nicht zwangsläufig mit Ihrem Verbrauch übereinstimmen.

Preise ändern sich.
Durch Veränderung der Preise, z. B. durch den Wegfall einer Umlage oder Erhöhung der Preise können sich Ihre Energiekosten verändern.

 

Abschlag anpassen -
So einfach geht's

Ihren aktuellen Abschlag können Sie jederzeit ganz bequem online im Kundenportal meine.REWAG einsehen und anpassen.

Wichtig: Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft. Daher ist eine Änderung in beliebiger Höhe nicht möglich.

Gut zu wissen

Die Änderung Ihrer Abschlagshöhe greift nur bis zur nächsten Jahresabrechnung. Auf Basis der dort ermittelten Zahlen wird Ihr Abschlag wieder neu berechnet und entsprechend angepasst.

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Damit vermeiden Sie ein böses Erwachen nach der nächsten Jahresabrechnung.
 

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FAQs - Fragen & Antworten
zum Abschlag

Wie ermittelt sich die Abschlagshöhe?

Der Abschlag berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Verbrauch für Energie- und Wasserlieferungen und den aktuellen Energiekosten. Für die Hochrechnung legen wird den Verbrauch des vergangenen Jahres zugrunde.

Von den Gesamtkosten werden die bereits bezahlten Abschläge abgezogen. Stimmt Ihr tatsächlicher mit dem geschätzten Verbrauch überein, verbleibt ein Restbetrag in Höhe der bisherigen Abschlagszahlung. War der tatsächliche Verbrauch höher als der für die Abschläge zugrunde gelegte Verbrauch, kann Ihre Rechnung neben der 12. Abschlagszahlung eine Nachzahlung enthalten. Haben Sie weit weniger verbraucht als ursprünglich geschätzt, erhalten Sie von uns Geld zurück.

Warum muss ich eine Nachzahlung leisten?

Mit der Jahresabrechnung wird die 12. Abschlagszahlung fällig und das abgelaufene Verbrauchsjahr abgerechnet. Dies geschieht, indem Ihre Zählerstände ermittelt werden und auf Basis des nun vorliegenden tatsächlichen Verbrauchs Ihre tatsächlichen Jahreskosten berechnet werden.

Von diesen werden Ihre bis zur Rechnungsstellung bezahlten Abschläge abgezogen. Stimmt nun Ihr tatsächlicher mit dem geschätzten Verbrauch überein und haben Sie bis dahin 11 Abschläge bezahlt, verbleibt ein noch zu bezahlender Restbetrag in Höhe des 12. Abschlags. War der tatsächliche Verbrauch höher als der für die Abschläge zugrunde gelegte Verbrauch, kann Ihre Rechnung neben der 12. Abschlagszahlung eine Nachzahlung enthalten.
 

Zusammensetzung der Nachzahlung:

Betrag in Höhe des 12. Abschlags + Nachzahlung bei höherem VerbrauchAbschlag inkl. Nachzahlung

Wie entsteht eine Gutschrift?

Mit der Jahresabrechnung wird die 12. Abschlagszahlung fällig und das abgelaufene Verbrauchsjahr abgerechnet. Dies geschieht, indem Ihre Zählerstände ermittelt werden und auf Basis des nun vorliegenden tatsächlichen Verbrauchs Ihre tatsächlichen Jahreskosten berechnet werden.

Von diesen werden Ihre bis zur Rechnungsstellung bezahlten Abschläge abgezogen. Stimmt nun Ihr tatsächlicher mit dem geschätzten Verbrauch überein und haben Sie bis dahin 11 Abschläge bezahlt, verbleibt ein noch zu bezahlender Restbetrag in Höhe des 12. Abschlags. Haben Sie weit weniger verbraucht als ursprünglich geschätzt, erhalten Sie von uns eine Gutschrift.
 

Zusammensetzung der Gutschrift:

Betrag in Höhe des 12. AbschlagsGutschrift bei niedrigerem Verbrauch = Abschlag abzüglich Gutschrift

Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Ihren aktuellen Abschlag können Sie jederzeit ganz bequem online im Kundenportal meine.REWAG > Mein Abschlagsplan einsehen und anpassen.

Wichtig: Die Anpassungen werden auf Plausibilität geprüft. Daher ist eine Änderung in beliebiger Höhe nicht möglich.

Ich kann meinen Abschlag nicht zahlen. Gibt es dafür eine Lösung?

Sie können Ihren Abschlag in dieser Situation senken. Dies können Sie selbst sofort in unserem Kundenportal meine.REWAG > Mein Abschlagsplan vornehmen. Der mögliche Minimal- und Maximalwert ist in Ihrem persönlichen Konto hinterlegt.
  

Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Rechnung zu bezahlen?

Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine passende Lösung.

 
Mehr zum Thema Zahlhilfe

Warum ist der Abschlag für Gas so hoch, wenn ich im Winter einziehe?

Die Energiekosten, die innerhalb eines Jahres je nach Verbrauch anfallen, werden normalerweise gleichmäßig auf alle Monate verteilt. Die Energie die benötigt wird, verteilt sich aber nicht gleichmäßig auf das ganze Jahr. In den Wintermonaten, wenn es kalt ist, ist der Bedarf an Heizenergie viel höher als im Sommer. In den Sommermonaten, in denen weniger Gas verbraucht wird als im Winter, zahlt man eigentlich mehr als man verbraucht und schafft sich so eine Art Guthaben, das die eigentlich höheren Kosten im Winter ausgleicht. Wenn Sie allerdings im Herbst oder Winter umziehen, fehlt diese Sparphase und die Abschlagszahlungen sind erst einmal höher. Wenn Sie aber ihre Jahresabrechnung bekommen, in der Ihr Bedarf über das ganze Jahr ermittelt und abgerechnet wird, verteilen sich die Beiträge wieder gleichmäßig und fallen dann in der Regel niedriger aus.

Viele Antworten zu Fragen zum Thema Abschlag finden Sie auch im folgenden Video:

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